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Formulare der Stadtverwaltung Kirchberg als erfüllender Gemeinde der Gemeinde Hirschfeld finden Sie hier (Amt 24).

Allgemeines zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und musste bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.

Neben den Erleichterungen für jeden einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den Behörden führen.

Die Dienstleistungsrichtlinie enthält u. a. folgende Eckpunkte:

  • - Abbau bürokratischer Hürden

  • Sämtliche Verfahren und Formalitäten sollen so einfach wie möglich gestaltet werden.

  • - zentraler Ansprechpartner für alle Dienstleister

  • Der sog. "Einheitliche Ansprechpartner" dient als Vermittler zwischen den DienstleisterInnen und der zuständigen Behörde.

  • - elektronische Verfahrensabwicklung

  • Alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung (z. B. Anmeldung eines Gewerbes) sollen künftig elektronisch durchführbar sein. So wird gewährleistet, dass auch Antragssteller aus dem Ausland problemlos alle Verfahren aus der Ferne abwickeln können.

  • - verbesserte Verwaltungszusammenarbeit auf europäischer Ebene

  • Zum Austausch von Informationen zwischen den öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten wird ein elektronisches Binnenmarktsystem ("IMI") aufgebaut, das die Zusammenarbeit erleichtert.

 

 
 
 
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