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Rotes Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden.

Der numerische Teil des Kennzeichens beginnt mit "07". Dieses Kennzeichen ist eine Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge.

Die Verwendung dieses Kennzeichens durch den Eigentümer* ist allerdings auf folgende Fälle eingeschränkt:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen sowie der An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer
  • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt zu einer Oldtimer-Verantaltung

Es ist unter den genannten einschränkenden Voraussetzungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für das betreffende Oldtimer-Fahrzeug erforderlich. Eine Inbetriebnahme ist dabei jedoch nur möglich, wenn der Fahrer zur selbstständigen Leitung geeignet und das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von EUR 46,02 für Krafträder beziehungsweise EUR 191,73 für alle übrigen Fahrzeuge.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Zuteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens beantragen Sie mit einem formlosen Antrag bei der Zulassungsbehörde. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Abstemplung der Kennzeichen

  • Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
  • Für jedes Fahrzeug wird ein Fahrzeugscheinheft ausgestellt, auf welchem alle Oldtimer mit den wichtigsten technischen Daten eingetragen sind. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.

Hinweis: Jede Verwendung des Kennzeichens ist von Ihnen in einem Fahrtennachweisbuch mit den vorgesehenen Angaben zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei Antragstellung nicht älter als zwei Monate)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gemäß Muster aus Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer Fahrzeugen vom 6.4.2011, Verkehrsblatt VkBl. S 257
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Fahrzeugbrief, Kaufvertrag) für Fahrzeuge, die ohne Betriebserlaubnis sind

Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch oder online bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 28,20

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.11.2025

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