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Spammail-Beschwerde einreichen (gewerblich)

Allgemeine Informationen

Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.

Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.

Zuständige Stelle

Spam-Beschwerdestellen

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen erhält unaufgefordert werbliche E-Mails.

Verfahrensablauf

Leiten Sie die betreffenden E-Mails weiter an eine der beiden Internet-Beschwerdestellen. Wählen Sie über das Online-Beschwerdeformular je nach Art der unerlaubten Werbung den passenden Zugang. (–> siehe "Formulare")

Erforderliche Unterlagen

Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)

Frist/Dauer

keine Angaben

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 16.02.2026

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