Hilfen für Familien in Not
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Familien in finanzieller Notlage – hervorgerufen durch ein schwerwiegendes Ereignis oder Verkettung unglücklicher Umstände – können finanzielle Hilfe der Sächsischen Familienstiftung - Hilfe für Familien, Mutter und Kind erhalten. Die Stiftungsleistungen sollen dem Erhalt oder der Sicherung der Lebensgrundlage der Familie dienen.
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine einmalige Unterstützung möglich.
Hinweise:
- Finanzielle Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell nach Einzelfallprüfung entsprechend der Notlage vergeben werden.
- Die Unterstützung ist einkommensabhängig, der Umfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles.
- Die finanzielle Unterstützung durch die Landesstiftung ist eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ansprechstelle
Familien- und Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter
Geschäftsstellen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
–> Beratungsstellensuche
Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e.V.
Zuständige Stelle
Sozialamt beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Schwangere
- ständiger Wohnsitz beziehungsweise Aufenthalt im Freistaat Sachsen
- Bedürftigkeit, zum Beispiel wirtschaftliche Notlage
- Alle zustehenden gesetzlichen Leistungen wurden vorrangig in Anspruch genommen und es werden ergänzende Hilfen benötigt.
Verfahrensablauf
Leistungen der Sächsischen Familienstiftung beantragen Sie bei einer der oben genannten Beratungsstellen. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Antrags.
- Die Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Beratungsstellen.
- Beschreiben Sie im Antrag die Notlage und legen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dar.
Geben Sie an, welche anderen Hilfen schon in Anspruch genommen wurden beziehungsweise wieweit Sie dies versucht haben. - Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben und erteilen eine schriftliche Ermächtigung zur Überprüfung ihrer Angaben.
- Den Antrag reichen Sie zusammen mit den nötigen Nachweisen bei der Beratungsstelle ein. Dort prüft man die Angaben und leitet Ihre Unterlagen mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.
- Die Geschäftsstelle der Stiftung teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde und zahlt die Mittel aus.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die Beratungsstelle mit.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Familienstiftung - Hilfe für Familien, Mutter und Kind. 24.10.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.