BoB, Bürgschaft ohne Bank
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft ohne Bank / BoB durch die Bürgschaftsbank Sachsen
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies die Gewinnung einer Hausbank erschwert, kann die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ihr Unternehmen durch ein verbindliches Bürgschaftsangebot aus dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützen.
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätigen Beteiligungen
- Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 % und bis zu EUR 160.000
- Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages
Bürgschaftslaufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen und Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft und Mithaftung der Gesellschafter
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Zuständige Stelle
Hausanschrift
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Postfach 19 24 33
01282 Dresden
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer beziehungsweise bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Weitere Voraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
- fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten
Ausgeschlossen von der Förderung
- Verbürgung von Sanierungskrediten
- nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
- Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur
Verfahrensablauf
Das Bürgschaftsangebot wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt. Nach Prüfung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot mit einer Gültigkeit von zwölf Wochen, mit dessen Hilfe er eine Hausbank auswählt.
Sie können den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen stellen.
- Das Antragsformular erhalten Sie online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen sowie in Amt24 (siehe —> Formulare & Online-Dienste)
- Die Bürgschaftsbank Sachsen prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Zusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Bürgschaftszusage bleibt zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.
Tipp: Sie können sich von der Bürgschaftsbank Sachsen beraten lassen. Informieren Sie sich im entsprechenden Internetportal über Details zur Antragstellung
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (siehe —> Formulare & Online-Dienste)
- Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
- rechtliche Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Miet- und Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
- betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden 3 Jahre
- Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten
- Liquiditätsplanung, nur bei Betriebsmitteln
- gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge, wie zum Beispiel SAB, KfW
Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Abschluss des Kreditvertrages.
- Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.
Hinweis: Nach der Bürgschaftszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen müssen Sie innerhalb von 12 Wochen eine Finanzierungszusage Ihrer Hausbank vorlegen.
Kosten
- Bearbeitungsentgelt: einmalig 1,0 % des verbürgten Kreditbetrages
Hinweis: alle Angaben verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer
Rechtsgrundlage
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
Bürgschaftsbank Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 17.07.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.