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BoB, Bürgschaft ohne Bank

Allgemeine Informationen

Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft ohne Bank / BoB durch die Bürgschaftsbank Sachsen

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies die Gewinnung einer Hausbank erschwert, kann die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ihr Unternehmen durch ein verbindliches Bürgschaftsangebot aus dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützen.

Kreditverwendung

Sicherung der Finanzierung von:

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätigen Beteiligungen
  • Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen

Konditionen

Höhe der Bürgschaft

  • bis zu 80 % und bis zu EUR 160.000
  • Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages

Bürgschaftslaufzeit

  • bis zu 15 Jahre
  • für Förderdarlehen und Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
  • Betriebsmittel bis zu 8 Jahre

Sicherheiten

  • bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft und Mithaftung der Gesellschafter

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Hausanschrift

Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Postfach 19 24 33
01282 Dresden

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Existenzgründer beziehungsweise bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen

Weitere Voraussetzungen

  • Investitionsort in Sachsen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
  • fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Verbürgung von Sanierungskrediten
  • nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
  • Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur

Verfahrensablauf

Das Bürgschaftsangebot wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt. Nach Prüfung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot mit einer Gültigkeit von zwölf Wochen, mit dessen Hilfe er eine Hausbank auswählt.

Sie können den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen stellen.

  • Das Antragsformular erhalten Sie online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen sowie in Amt24 (siehe —> Formulare & Online-Dienste)
  • Die Bürgschaftsbank Sachsen prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Zusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Bürgschaftszusage bleibt zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.

Tipp: Sie können sich von der Bürgschaftsbank Sachsen beraten lassen. Informieren Sie sich im entsprechenden Internetportal über Details zur Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (siehe —> Formulare & Online-Dienste)
  • Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer
  • Selbstauskunft der Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer
  • gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
  • rechtliche Unterlagen:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeanmeldung
    • Miet- und Pachtvertrag
    • Grundbuchauszug
    • sonstige Verträge
  • betriebswirtschaftliche Unterlagen:
    • Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
    • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
    • Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden 3 Jahre
    • Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten
    • Liquiditätsplanung, nur bei Betriebsmitteln
  • gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
  • gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge, wie zum Beispiel SAB, KfW

Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Abschluss des Kreditvertrages.
  • Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.

Hinweis: Nach der Bürgschaftszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen müssen Sie innerhalb von 12 Wochen eine Finanzierungszusage Ihrer Hausbank vorlegen.

Kosten

  • Bearbeitungsentgelt: einmalig 1,0 % des verbürgten Kreditbetrages

Hinweis: alle Angaben verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 17.07.2025

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