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Altlastenkataster, Auskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück oder Flurstück eine Altlast beziehungsweise altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle

Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:

  • der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
  • Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
  • Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Sie können die Auskunft formlos (schriftlich oder per E-Mail) oder, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online beantragen (siehe –> Onlineantrag).

Online-Antrag

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID
  • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)

Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.

Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Nutzerkontos.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • für die Beratung: keine
  • für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 11.02.2026

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