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Massenaufstieg von Kinderluftballonen, Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag nach § 21 Luftverkehrs-Ordnung für einen Massenaufstieg von Luftballonen

Kinderluftballone aufsteigen zu lassen, ist ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballonen ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden.

Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballone auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

Achtung! In Flughafennähe benötigen Sie immer eine Freigabe, auch wenn nur wenige Ballone aufsteigen.

Voraussetzungen

Die Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung ist erforderlich für Ballonaufstiege

  • in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone),
  • von 500 und mehr Ballonen,
  • gebündelten Ballonen (Ballontrauben),
  • Ballonen mit daran befestigten Gegenständen.

Für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der Kontrollzone um Flughäfen stattfinden, gilt die Freigabe unter folgenden Auflagen generell als erteilt:

  • die Ballone werden nicht gebündelt,
  • zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden und
  • es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vor Antragstellung bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), ob eine Freigabe erforderlich ist.

Antragstellung

Stellen Sie Ihren Antrag online bei der Deutschen Flugsicherung (siehe –> Onlineantrag)

Prüfung und Freigabe

  • Anhand des Aufstiegsorts überprüft die Deutsche Flugsicherung, ob die Freigabe erteilt werden kann.
  • Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab, sie kann mit Auflagen verbunden werden.
  • Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Zu Ihrem Antrag beziehungsweise im Online-Formular sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ihre Kontaktdaten
  • Adresse des Startortes
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Anzahl der Luftballone

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 21 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 09.12.2025

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