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Arbeitslos/arbeitsuchend melden

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden.

Haben Sie weniger als drei Monate vorher vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden. Gleiches gilt, wenn Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen und Ihnen anschließend Arbeitslosigkeit droht.

Nach Ihrer Arbeitsuchendmeldung unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei Ihrer Suche nach einer passenden Stelle – je eher Ihre Meldung vorliegt, desto schneller kann Ihnen die Agentur für Arbeit dabei behilflich sein.

Hinweis: Die Pflicht, sich arbeitsuchend zu melden, besteht auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen und auf eine Weiterbeschäftigung hoffen.

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen

  • Sie wurden gekündigt,
  • Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft aus,
  • Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber in gegenseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag geschlossen,
  • Sie suchen nach längerer Krankheit wieder Arbeit,
  • die Schule, Berufsausbildung oder das Studium geht zu Ende, und Sie haben noch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz vertraglich fest in Aussicht,
  • Sie wollen nach längeren Kindererziehungszeiten wieder in den Beruf einsteigen oder
  • Sie suchen aus sonstigen Gründen eine Arbeit.

Verfahrensablauf

Sie können sich bei der Agentur für Arbeit online, telefonisch oder schriftlich arbeitsuchend melden. Beachten Sie dabei die genannten Fristen. Die sich daran anschließenden Beratungstermine können persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

Telefonisch:

  • Rufen Sie bei der Service-Hotline an und teilen Sie mit, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen:
    Telefon 0800 455 5500 (kostenfrei), Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr
  • Die Agentur für Arbeit vereinbart dann mit Ihnen einen Beratungstermin.

Online:

  • Melden Sie sich auf dem Internetportal der Agentur für Arbeit an, gegebenenfalls müssen Sie sich für ein neues Benutzerkonto registrieren.
  • Wählen Sie dort, dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
  • Füllen Sie die angegebenen Felder aus.
  • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

Schriftlich:

  • Schicken Sie einen formlosen Brief an Ihre zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit oder an die allgemeine Adresse der Agentur für Arbeit.
  • Teilen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie den Zeitpunkt, ab wann Sie sich arbeitsuchend melden beziehungsweise wann Ihre Beschäftigung endet und dass Sie sich arbeitsuchend melden wollen.
  • Die Agentur für Arbeit setzt sich dann wegen eines Beratungstermins mit Ihnen in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, gegebenenfalls mit Nachweis über den Aufenthaltsstatus,
  • Rentenversicherungsnummer,
  • Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag,
  • Kündigungsschreiben,
  • formloser Lebenslauf – Nutzen Sie dazu das Online-Arbeitspaket im Online-Service..

Frist/Dauer

  • bei einer Kündigung: innerhalb von 3 Tagen
  • in anderen Fällen: spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung

Kosten

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Rechtsgrundlage

  • § 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
  • § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
  • § 141 SGB III – Arbeitslosmeldung

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 07.01.2026

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