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Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden

Allgemeine Informationen

Antrag auf einen Betreuungsplatz in der Kinderkrippe

Für einen passenden Krippenplatz für Ihr Kind sollten Sie zunächst nach Einrichtungen schauen, die in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes liegen. In größeren Städten erhalten Sie bei der Stadtverwaltung kostenlos ein Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen aller Träger.

Anhand der Übersicht können Sie eine erste Auswahl treffen, beispielsweise nehmen nicht alle Einrichtungen Kinder unter drei Jahren auf. Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf und fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen sowie nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Zuständige Stelle

Leitung der Kindertageseinrichtung oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
  • physische und psychische Gesundheit

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie sich zuerst eine passende Kinderkrippe aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus und oft auch schon online eine kostenlose Übersicht über die Einrichtungen aller Träger.
  • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
  • In größeren Städten können Sie Ihre Kinder für mehrere Kinderkrippen vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden
  • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt untersuchen
  • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen den Nachweis der ärztlichen Untersuchung und den Impfnachweis.
  • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt die tägliche Betreuungszeit.

Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

Onlineantrag

  • Sie können die Anmeldung, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online beantragen (siehe –> Onlineantrag).
  • Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei der BundID. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.
  • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis ärztlicher Untersuchung und Impfnachweise

Frist/Dauer

  • die Anmeldung sollte spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen
  • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
  • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)

Kosten

  • Der Elternbeitrag im Krippenbereich beträgt höchstens 23% der Personal- und Sachkosten.
  • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 27.02.2026

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