Existenzgründer und junge Unternehmen, Mikrodarlehen beantragen (mKD) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zur Unternehmensgründung, "Mikrodarlehen" (mKD) – Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstrand – RL DFM
Sie möchten mit der Gründung eines Kleinstunternehmens eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder festigen? Dann können Sie mit einem Mikrodarlehen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel erhalten.
Vor der Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über maximal EUR 30.000 direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf; auch als Eigenleistungen und Sacheinlagen möglich.
Für die Rückzahlung bleiben Ihnen bis zu sechs Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.
Die Mittel für das Darlehen stammen vom Freistaat Sachsen.
Konditionen
Art der Förderung
- zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen in Form einer Anteilsfinanzierung
Höhe
- bis zu 30 TEUR, Laufzeit bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Nominalzinssatz 2 % pro Jahr
Laufzeit
- bis zu 6 Jahre, davon 12 tilgungsfreie Monate möglich
Zinssatz
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Risiko
- persönliche Haftung
- bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung
Abruf
- innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss
Auszahlung
- 100 Prozent, allgemein in einer Summe
Tilgung
- monatlich in festen Raten
- vorzeitige Tilgung zu den Fälligkeitsterminen möglich vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben ist nicht möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die als natürliche Personen ein Kleinstunternehmen führen, sowie junge Unternehmen bei
- (erneuter) Unternehmensgründung oder (erneuter) Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; auch als "Zweite Chance" bezeichnet
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung mit einem Anteilserwerb am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent
- Festigung eines Unternehmens
Hinweis: Wenn Sie als Existenzgründer geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens zehn Prozent betragen.
Weitere Voraussetzungen
- Existenzgründung im Freistaat Sachsen
- Antragsteller erfüllt die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- Existenzgründung mit einem Kleinstunternehmen als Haupterwerbsquelle
- Nachweis der für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten
- positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragstellende, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
- Unternehmen, die nicht Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind.
Von der Förderung ausgeschlossene Tätigkeiten und Bereiche
- Primärerzeugung entsprechend Anhang - AEUV
- Verarbeitung und Vermarktung entsprechend der Verordnung VO (EU) Nr. 1407/2013 (de-minimis Verordnung)
- exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
- bestimmte Sektoren und Branchen:
- Fahrzeugerwerb im Straßengüterverkehr
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
- Finanz- und Immobiliendienstleister
- Autohäuser, Autohandel, Tankstellen
- Hausmeisterservice
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Ausnahme vom Förderausschluss zulassen, wenn für bestimmte Branchensegmente oder Geschäftskonzepte ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Umsatz und Beschäftigung erwartet werden kann.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Verwenden Sie dafür den vorgesehen Vordruck, ansonsten muss Konzept den dort enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen.
- Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an:
- die zuständige Industrie- und Handelskammer
- die Handwerkskammer
- die berufsständische Kammer oder
- den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll
- Gibt Ihnen die fachkundige Stelle ein positives Signal, können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der SAB einreichen.
- Sie haben die Wahl zwischen der elektronischen Antragstellung oder der Antragstellung über das Herunterladen des Antragsformulars. Inhaltlich unterscheiden sich die beiden möglichen Antragsverfahren nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Hinweis: Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Hinweis: Mit Ihrem Vorhaben können Sie erst ab Antragstellung, also ab dem Datum des Posteingangs bei der SAB, beginnen. Sie erhalten dazu ein Schreiben, welches Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko.
Achtung! Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.
Kosten
- Antragstellung: keine
Hinweis: Neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.
Rechtsgrundlage
- Mikrodarlehen (MKD)
- "De-minimis-Verordnung" Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006
- Verordnung (EG) Nr. 800/2008 vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellung)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.10.2025
Zuständige Dienststelle
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