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Vorzeitige Einschulung beantragen

Allgemeine Informationen

Wird das Kind im Jahr der Einschulung erst nach dem 30.09. sechs Jahre alt und ist aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes eine vorzeitige Einschulung gewünscht, kann dies bis zum 28.02. im Jahr der gewünschten Einschulung bei der zuständigen Grundschule beantragt werden.

Tipp: Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können zum geeigneten Einschulungszeitpunkt des Kindes beraten.

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren sechsten Geburtstag feiern. Wenn die Sorgeberechtigten es wünschen, können Kinder, die ihren sechsten Geburtstag erst noch bis zum 30.09. des Jahres der Einschulung feiern, auch eingeschult werden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung in der Schule notwendig.

Grundschulbezirk

Jede öffentliche Grundschule hat einen Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Bezirk wohnen, müssen diese Grundschule besuchen. In der Regel entspricht der Schulbezirk dem Gemeindegebiet.

Wenn es in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Grundschulen gibt, können die Gemeinden und Städte ihr Gebiet in mehrere Schulbezirke unterteilen oder die Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk belassen, sodass die freie Auswahl der Schule besteht.

Welche Grundschule für den Wohnsitz des Kindes vorgesehen ist, legt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dem das Kind wohnt, fest.

Ausnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Schulbezirk möglich, sodass auch eine andere Grundschule besucht werden kann.

Schulen in freier Trägerschaft

Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch zahlreiche Grundschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Diese haben keinen festgelegten Schulbezirk.

Ansprechstelle

Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt.

Zuständige Stelle

Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt

Voraussetzungen

  • Das Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt.
  • Das Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand.

Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

  • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
  • Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
  • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.

Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Sorgeberechtigte gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Nachweises über die Identität des Kindes

Frist/Dauer

Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

machine generated, based on the German release by: Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.02.2026

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