Spammail-Beschwerde einreichen (privat)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Gegen die sogenannten Spammails oder Werbemails können Sie sich wehren und den Versender auffordern, keine weitere elektronische Werbung an Sie zu versenden. Einen solchen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder Sie wenden sich an die Internet-Beschwerdestelle.
Zuständige Stelle
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Voraussetzungen
Sie erhalten unaufgefordert E-Mails, in denen Produkte oder Dienstleistungen beworben werden.
Verfahrensablauf
Leiten Sie die betreffenden E-Mails weiter an die Internet-Beschwerdestelle (eco e. V.). Wählen Sie über das Online-Beschwerdeformular je nach Art der unerlaubten Werbung den passenden Zugang. (–> siehe "Formulare")
Erforderliche Unterlagen
Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht
- § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
- § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Verbot unlauteren Wettbewerbs
- § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Unzumutbare Belästigungen
- § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – Beseitigung und Unterlassung
- § 2 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) – Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzwidrigen Praktiken
- § 3 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) – Anspruchsberechtigte Stellen
- § 13 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) – Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 16.02.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.