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Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts

Allgemeine Informationen

Hypothek und Grundschuld zählen zu den Grundpfandrechten. Sie dienen meist dazu, Kredite abzusichern, indem den Inhabern* der Grundpfandrechte ermöglicht wird, notfalls Geldsummen aus dem Grundstück zurückzuerhalten.

Hinweis: Im Einzelnen sind zahlreiche Fallgestaltungen vorstellbar. Deshalb ist eine Einzelberatung unerlässlich.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Grundschuld oder Hypothek?

In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung, also ein bestimmtes Darlehen, während die Grundschuld beliebig oft auch für neue Darlehen als Sicherheit verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.

Der Sicherungsvertrag

Der Eigentümer und eine Kredit gewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag, dem sogenannten Sicherungsvertrag, auch Zweckerklärung genannt, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen. Aus dem Sicherungsvertrag ergibt sich in der Regel auch Näheres zur Art der Rückgewähr.

Die Grundbucheintragung

Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht wird regelmäßig bei einem Notar bestellt. Dort werden die Erklärungen, die für die Eintragung, Abtretung oder Löschung eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgegeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

Zuständige Stelle

  • Grundbuchamt am Amtsgericht
  • Notariat (Ansprechpunkt)

Voraussetzungen

unterschiedlich je nach Fallgestaltung

Verfahrensablauf

unterschiedlich je nach Einzelfall

Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich je nach Einzelfall

Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrem Notar sowie beim für das Grundbuch zuständigen Amtsgericht, welche Dokumente Sie benötigen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Gebührenhöhe: unterschiedlich je nach Einzelfall

Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrem Notar sowie beim für das Grundbuch zuständigen Amtsgericht, welche Dokumente Sie benötigen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 10.03.2026

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