Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter* eine Wartefristverlängerung zu beantragen.
Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen einer verstorbenen Person längere Zeit in Anspruch nimmt.
Geltende Fristen für Bestattungen
- Regelmäßige Mindestwartefrist:
Ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen. - Längste regelmäßige Wartefrist:
Eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein.
Achtung! Die Wartefrist für die Bestattung wird ab dem Datum der Leichenschau gerechnet, nicht ab dem Sterbedatum!
Einheitliche Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion.
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
- nachvollziehbare Gründe, warum die Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich ist
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes oder, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online (siehe –> Onlineantrag).
- Das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung).
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
- als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Erforderliche Unterlagen
Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum der verstorbenen Person
- Begründung der Wartefristverlängerung
- Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
- Name und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestattungsunternehmens
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Wartefristverlängerungskosten: EUR 25,00 bis EUR 35,00.
Rechtsgrundlage
- § 19 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) – Fristen für die Bestattung
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 12.03.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.