Skip to content

Verkehrswert-Gutachten für ein Grundstück beantragen

Allgemeine Informationen

Sie haben ein Grundstück geerbt? Sie denken darüber nach, eines zu kaufen? Oder Sie wollen ein Grundstück pachten oder verpachten? In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen.

Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt. Auskünfte zu Sachverständigen erteilen unter anderem auch die Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, die Architektenkammer Sachsen sowie die Ingenieurkammer Sachsen.

Sofern die Verkehrswertermittlung durch einen Gutachterausschuss erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur:

  • Eigentümer
  • den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte)
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist

Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe –> Zuständige Stelle) eingereicht werden.
  • Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Das Gutachten wird schriftlich ausgestellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat. Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
  • Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
    • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
    • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
    • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung, Umwelteinflüsse)
    • Lage des Grundstücks

Onlineantrag

Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag).

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend
  • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag sollten gegebenenfalls eingereicht werden:

  • Lagepläne und weitere Unterlagen, die bei der Wertermittlung herangezogen werden können

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert. Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.11.2025

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):