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Pflanzenschutzmittel-Anwendung für Andere anzeigen

Allgemeine Informationen

Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere nach § 1 Sächsische Pflanzenschutzverordnung (SächsPflSchVO) und § 10 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist anzeigepflichtig. 

Änderungen an den angezeigten Verhältnissen müssen der zuständigen Stelle ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.

Hinweis: Wenn Sie mit Pflanzenschutzmitteln handeln oder andere zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen von gewerblichen Tätigkeiten beraten möchten, müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 95

Voraussetzungen

  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur Personen ausüben, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen.

Verfahrensablauf

  • Bevor Sie mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere beginnen, reichen Sie die vollständig ausgefüllte Anzeige unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Alternativ können Sie die Anzeige auch beim Einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Anschrift des Betriebs sowie des Betriebsinhabenden oder der Geschäftsführung
  • Name, Anschrift und Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) der Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden

Frist/Dauer

Hinweis: Die Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 17.09.2025

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