Gewässer- und Hochwasserschutz, Förderung beantragen (GH/2024)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2024), Nummer 02195
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Auswirkung des Klimawandels.
Fördergegenstände
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer
- Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements:
- Bei der Initiierung von Auenprojekten die Durchführung von Voruntersuchungen
- Sonstige Maßnahmen jeweils nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einzelfall:
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung
Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
Zuschuss
Regelfördersatz
75 %
maximaler Fördersatz
95 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 42
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
- Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts,
- Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit des Vorhabens.
- Die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt.
- Die zu fördernde Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Verfahrensablauf
Den Förderantrag stellen Sie schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen.
- Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Landesdirektion Sachsen ein (siehe –> Zuständige Stelle).
- Die Landesdirektion Sachsen bearbeitet den Antrag, nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Unterlagen entsprechend Nummer 7.1 der RL GH/2024 (Details im Antragsformular)
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz - FRL GH/2024)
- § 73 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- § 74 WHG - Gefahrenkarten und Risikokarten
- § 75 WHG - Risikomanagementpläne
- § 78b WHG - Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 73 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz (SaechsWG) - Zusätzliche Anforderungen in Überschwemmungsgebieten
- § 76 Absatz 2 SaechsWG - Hochwasserentstehungsgebiete
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 24.09.2025
Zuständige Dienststelle
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