Skip to content

Gewässer- und Hochwasserschutz, Förderung beantragen (GH/2024)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2024), Nummer 02195

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Auswirkung des Klimawandels. 

Fördergegenstände

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer
  • Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements:
  • Bei der Initiierung von Auenprojekten die Durchführung von Voruntersuchungen
  • Sonstige Maßnahmen jeweils nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einzelfall:

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
Zuschuss

Regelfördersatz
75 %

maximaler Fördersatz
95 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen)

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 42

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
  • Wasser- und Bodenverbände, die insoweit nicht wirtschaftlich tätig werden
  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts,
  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit des Vorhabens.
  • Die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt.
  • Die zu fördernde Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Verfahrensablauf

Den Förderantrag stellen Sie schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Landesdirektion Sachsen ein (siehe –> Zuständige Stelle).
  • Die Landesdirektion Sachsen bearbeitet den Antrag, nach der Prüfung erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Unterlagen entsprechend Nummer 7.1 der RL GH/2024 (Details im Antragsformular)

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 24.09.2025

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):