Erneuerbare Energien, Zuschuss für Solarthermie-Anlagen beantragen
- Allgemeine Informationen
 - Voraussetzungen
 - Verfahrensablauf
 - Erforderliche Unterlagen
 - Frist/Dauer
 - Kosten
 - Rechtsgrundlage
 - Freigabevermerk
 
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen.
Was wird gefördert?
Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur
- ausschließlichen Warmwasserbereitung
 - ausschließlichen Raumheizung
 - kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
 - Bereitstellung von Prozesswärme
 - Zuführung der Wärme in Wärmenetze
 - Zuführung der Kälte in Kältenetze
 - solaren Kälteerzeugung
 
Für Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (zum Beispiel Schwimmbad-Absorber) werden keine Zuschüsse gewährt.
Tipp: Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermie-Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Anlagen im Gebäudebestand
- Basis- und Zusatzförderung
 - Innovations- und Zusatzförderung
 - Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
 
Anlagen im Neubau
- Innovations- und Zusatzförderung
 - Innovationsförderung – Bereitstellung von Prozesswärme
 
Hinweise
- Näheres zur Förderung und zu den Konditionen erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
 - Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
 
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
 - freiberuflich Tätige
 - Kommunen
 - kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
 - Unternehmen
 - sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften
 
Weitere Voraussetzungen
Die Anlage erfüllt die Förderkriterien ("Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen").
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren – folgen Sie dem Link zum Antragsportal. Eine Ausfüllhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
 - Fachunternehmererklärung (Bestandteil des Antragsformulars)
 - Rechnung (in Kopie)
 - bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird: 
  
- Energieausweis (in Kopie)
 
 - bei Wärmepumpen zusätzlich: 
  
- Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)
 
 
bei Innovationsförderung:
- unterschiedliche Unterlagen, je nach Art der Solarthermie-Anlage
 
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages)
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
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