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Hundesteuer - Abmeldung der Hundehaltung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

Verfahrensablauf

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes online (siehe —> Onlineantrag, soweit in Amt24 verfügbar), schriftlich oder persönlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund online oder schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise übersenden.

Für die schriftliche oder persönliche Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt (siehe auch —> Formulare und weitere Angebote).

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke
  • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

Frist/Dauer

Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

Kosten

keine

Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.08.2025

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