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Bundesfreiwilligendienst

Allgemeine Informationen

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Der BFD kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden.

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Als Freiwillige oder Freiwilliger können Sie sich direkt an den jeweiligen Träger wenden.

Den Einsatzvertrag schließen Sie mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ab.

Dauer

Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart beziehungsweise verlängert werden. Im Rahmen eines speziellen pädagogischen Konzepts kann die Dauer auch bis zu 24 Monaten betragen.

Vergütung

Die Freiwilligen erhalten ein angemessenes Taschengeld. Derzeit gilt für das Taschengeld die Höchstgrenze von 644 Euro monatlich (8% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung/Stand Januar 2025). Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (zum Beispiel Bürgergeld) beziehen, erhalten Sie bei der Rentenkasse oder anderen zuständigen Stelle weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt Ihre Einsatzstelle.

Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt Ihre Einsatzstelle die dadurch anfallenden Kosten.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
  • Als Ausländer müssen Sie einen Aufenthaltstitel haben, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  • Für einige Dienste kann zudem eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich sein. Einzelheiten dazu teilt Ihnen die Einsatzstelle mit.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Platz gefunden haben, sollten Sie das Gespräch mit der betreffenden Einsatzstelle suchen. Wenn Sie sich mit dieser Institution über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hierüber mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle unterstützt Sie dabei.

  • Bei Problemen können Sie sich auch an Ihre regionale Beraterin oder Ihren regionalen Berater des Bundesamts wenden.

Pädagogische Begleitung

  • Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet. Hierfür sind bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit für Freiwillige unter 27 Jahren 25 Seminartage verbindlich vorgesehen.
  • Freiwillige ab 27 Jahren nehmen Seminartage in angemessenem Umfang wahr. Näheres regeln Sie mit Ihrer Einsatzstelle. Der Besuch der Seminare gilt als Dienstzeit.
  • Das Konzept des Bundesfreiwilligendienstes sieht den Erwerb sogenannter berufsqualifizierender Fähigkeiten vor. Gegebenenfalls kann der Dienst auch als Praktikum angerechnet werden.
  • Zum Ende der Dienstzeit stellt Ihnen Ihre Einsatzstelle eine Bescheinigung, sowie ein Zeugnis aus. Dieses enthält Angaben über Art, Dauer sowie berufsqualifizierende Merkmale des Dienstes.

Erforderliche Unterlagen

Die zur Bewerbung oder Ausübung des Dienstes erforderlichen Unterlagen sind mit dem Träger und der Einsatzstelle abzustimmen.

Frist/Dauer

keine

Achtung! Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). 31.03.2025

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