KfW-Umweltprogramm (Kredit)
- Allgemeine Informationen
 - Zuständige Stelle
 - Voraussetzungen
 - Verfahrensablauf
 - Erforderliche Unterlagen
 - Frist/Dauer
 - Kosten
 - Rechtsgrundlage
 - Freigabevermerk
 
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Investitionskredites für Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, KfW-Programme Nr. 240, 241
Mit diesem Programm finanzieren Sie Vorhaben in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Der Kredit wird gewährt, wenn damit
- Material und Ressourcen eingespart werden,
 - Emissionen vermieden werden,
 - Abfall reduziert wird,
 - Boden und Grundwasser geschützt wird oder
 - Fahrzeuge mit alternativen Antrieben angeschafft werden.
 
Tipp: Grundstücke und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien können Sie aus Mitteln des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" finanzieren.
Konditionen
 Art der Förderung
  zinsverbilligter Kredit
 Höhe
  bis zu EUR 10 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
  bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
 Auszahlung
  100 % des Kreditbetrages
 Laufzeit
  bis zu 20 Jahre
Rückzahlung
- nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
 - Sondertilgungen möglich
 
 Zinsen
  Der individuelle Zinssatz wird durch Ihre Hausbank festgelegt.
 Sicherheiten
  bankübliche
Hinweise
- Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
 - Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
 - Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
 
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- in- und ausländische Unternehmen jeder Größe
 - freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater)
 - Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für Dritte erbringen
 - Public Private Partnerships
 - Tochtergesellschaften und Joint Ventures deutscher Unternehmen im Ausland
 
Unternehmen, die in der Landwirtschaft oder der Fischerei tätig sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Infocenter über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
 - Kreditzinsen
 - 0,25% Bereitstellungsprovision pro Monat, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
 
Rechtsgrundlage
- Merkblatt "Umweltprogramm (240, 241)"
KfW Förderportal 
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 23.02.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.