Bootszeugnis zur Vermietung von Sportbooten beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist. Die technische Zulassung wird auf Antrag von der Landesdirektion Sachsen (Schifffahrtsbehörde) durch das Bootszeugnis erteilt.
Jede bauliche oder sonstige Veränderung des Sportbootes, die dessen Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, muss das verleihende Unternehmen unverzüglich der Landesdirektion Sachsen mitteilen. Solcherlei Veränderungen werden durch die Schifffahrtsbehörde im Bootszeugnis eingetragen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot weiterhin fahrtauglich ist.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 36
Voraussetzungen
- Nachweis über die Fahrtauglichkeit
Verfahrensablauf
Onlineantrag
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.
Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung / Bestätigung Ihrer Onlineanzeige finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Ist der Onlinedienst nicht nutzbar, steht Ihnen alternativ ein Formular zur Verfügung (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Fahrtauglichkeit
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Inbetriebnahme des Bootes / Ablauf der bisherigen Zulassung
Kosten
EUR 20,00 pro Bootszeugnis
Rechtsgrundlage
- Sächsische Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO)
- Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (BinSch-SportbootVermV)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 16.07.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.