Berufszulassung Tierarzt - Approbation als Tierarzt oder Tierärztin beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Absatz 1 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) - Tierärztliche Ausbildung in Deutschland
Die Approbation als Tierarzt/Tierärztin ist die uneingeschränkte Zulassung zum tierärztlichen Beruf. Als Absolvent der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig beantragen Sie die Approbationen anhand der nachstehenden Informationen.
Inhaber einer tierärztlichen Ausbildung, die außerhalb von Deutschlands erworben wurde, beantragen die Berufszulassung Tierarzt unter folgenden Seiten:
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Referat 24a
Voraussetzungen
- Bestandene Tierärztliche Prüfung an der Universität Leipzig nach einer Gesamtausbildungszeit von mindestens fünf Jahren (davon sechs Monate praktische Ausbildung)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Gesundheitliche Eignung
Verfahrensablauf
Reichen Sie ein handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt mit, welche Unterlagen möglicherweise noch fehlen.
- Im Fall der positiven Prüfung wird die Approbationsurkunde ausgestellt und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit der Post zugestellt
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag (Formular - Approbation Tierarzt)
- Zeugnis über das Ergebnis der Tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung (von der Universität ausgestelltes Duplikat im Original)
- amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)
- Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind
- amtliches Führungszeugnis, in der Ausführung "zur Vorlage bei Behörden", welches nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Gebührenrahmen: von EUR 75,00 bis EUR 200,00 (aufwandsabhängig und individuell unterschiedlich)
- zusätzliche Kosten sind möglich, zum Beispiel Auslagen
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1, § 3, § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
- § 63 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
- Verordnung über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (10. SächsKVZ) lfd. Nr. 90 Tarifstellen 1 bis 4
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 10.04.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.