Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Menschen, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) , Nr. 00790
Sie möchten Ihre Wohnung umbauen, weil Sie als Bewohner* oder Ihre im Haushalt lebenden Angehörigen in der Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt sind? Um Nutzungseinschränkungen des Wohnraumes zu beseitigen, können Sie einen Zuschuss aus diesem Förderprogramm beantragen.
Was wird gefördert?
- Umbaumaßnahmen im Wohnraum (insbesondere Sanitärräume und Türen) zur besseren Wohnraumnutzung bei voraussichtlich dauerhaft eingeschränkter Mobilität, orientiert an den technischen Regeln des barrierefreien Bauens (DIN 18040-2 Kapitel 5)
- abschließbare Boxen zur Unterbringung von Rollstühlen und Rollatoren vor dem Wohngebäude
- In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung förderfähig sein.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Barriere-Reduzierung: maximal EUR 4.000
- rollstuhlgerechter Umbau: maximal EUR 10.000
Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt können maximal EUR 5.000 (für rollstuhlgerechten Umbau: maximal EUR 12.500) erhalten.
Für eine Förderzusage muss sich ein Mindestförderbetrag von EUR 1.500 ergeben.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
- gegenwärtige oder künftige (bereits vertraglich gebundene) Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
Weitere Voraussetzungen
- Der Antragsteller oder im Haushalt lebende Angehörige sind in ihrer Mobilität voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt.
- Der Umbau baut Barrieren ab und ermöglicht oder verbessert so die Wohnraumnutzung für die Betroffenen.
- Beim beabsichtigten Umbau von Mietwohnungen muss das Einverständnis des Vermieters vorliegen.
Maximales Haushaltseinkommen
- 1-Personen-Haushalt: EUR 40.000
- 2-Personen-Haushalt: EUR 60.000
- für jede weitere Person, die im Haushalt lebt: zuzüglich EUR 10.000
Hinweis: Nähere Angaben in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB.
Verfahrensablauf
Stellen sie einen Antrag direkt online über das SAB-Portal (siehe –> Onlineantrag) oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Beratungsstelle (siehe –> "zuständige Stelle") auf. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung.
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag zum Förderprogramm Wohnraumanpassung elektronisch stellen. Dies sichert eine schnelle Bearbeitung ohne Postlaufzeiten.
- Gehen Sie zum Punkt "Wohnraumanpassung – Online-Antrag“. Dort können Sie die Antragstellung vollständig elektronisch ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente hochladen, ohne jedes benötigte Formular einzeln abrufen zu müssen und als Brief zu versenden.
Sie können Ihren Antrag auch weiterhin durch Ausfüllen der Formulare schriftlich stellen.
- Die einzelnen Formulare beziehen Sie über das SAB-Portal.
- Füllen Sie die Vordrucke aus und senden Sie diese ausgedruckt, unterschrieben und mit den weiteren benötigten Unterlagen an die für Ihren Wohnort zuständige Beratungsstelle. Die SAB erhält in diesem Fall den Antrag nach Prüfung der Mobilitätseinschränkung und Eignung der Maßnahme durch die Beratungsstelle direkt zur weiteren Bearbeitung.
Bescheid
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang die Wohnraumpassung gefördert werden kann.
Auszahlung
Reichen Sie nach Abschluss des Umbaus bei der SAB einen Verwendungsnachweis auf den entsprechenden Formularen ein. Bei elektronischer Antragstellung erfolgt auch die Übermittlung des Verwendungsnachweises elektronisch. Nach der abschließenden Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular mit ergänzenden Dokumenten
- Datenschutzerklärung
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag vorliegt (elektronischer Antragseingang bei der SAB oder Posteingang bei der SAB oder Beratungsstelle)
Achtung: Eine Auftragserteilung für Bauleistungen zählt als Vorhabensbeginn.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung (FRL Wohnraumanpassung – FRL WRA)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 17.03.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.