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Familienwohnen, Förderkredit für Wohneigentum beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen), Nr. 00501

Wenn Sie als Haushalt mit Kindern eine Wohnung oder ein Haus zur Selbstnutzung kaufen oder sich zur Selbstnutzung an einem gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekt beteiligen wollen, unterstützt Sie der Freistaat Sachsen bei der Finanzierung mit einem zinsgünstigen Darlehen von regelmäßig 80.000 Euro.

Gefördert werden auch Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbauvorhaben, wenn diese im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie vorgenommen werden.

Für Bauvorhaben von Haushalten ohne Kinder, an bereits bestehendem Wohneigentum oder in Mietwohnungen ist keine Förderung möglich.

Was wird gefördert?

  • Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Erwerb eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung gegebenenfalls mit Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung, Umbau und Barriereabbau), Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Erstbezug) oder Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum, gegebenenfalls einschließlich des Erwerbs von Nichtwohngebäuden.
  • Schaffung von Wohnraum durch gemeinschaftliche und auf Selbstnutzung gerichtete Wohnprojekte (gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte) durch Erwerb, Sanierung, Modernisierung und gegebenenfalls Umbau oder Erweiterung von Wohngebäuden, durch Neubau oder durch den Erwerb und Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden gegebenenfalls mit Sanierungsmaßnahmen (einschließlich Modernisierung, Umbau und Barriereabbau)

Konditionen

Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen

Höchstbetrag:
maximal EUR 80.000 je förderfähigem Haushalt (90.000 für Haushalte mit mindestens einer Person mit mobilitätsbeeinträchtigender Schwerbehinderung)

Laufzeit:
bis zu 25 Jahre

Zinsbindung:

bis zum Ende der Laufzeit

Zinssatz:

Grundlagen zur Ermittlung des Förderzinssatzes gemäß Ziffer V Nummer 5 der FRL (gültig ab 10. Oktober 2025)

  1. unverbilligter Referenzzins 5,30 % p.a.
  2. initialer Basisabschlag Selbstnutzung 1,50 %-Punkte
  3. Standardabschlag 0,65 %-Punkte je erfüllter Voraussetzung
  4. Mindestzinssatz 0,10 % p.a.

Damit ergeben sich folgende Förderzinssätze für einen Neubau oder den Bestandserwerb ohne energetische Verbesserung (Angaben in Klammern: Bestandserwerb mit energetischer Verbesserung - "Jung kauft Alt"):

  • Haushalt mit 1 Kind: 3,15 % (2,50 %)
  • Haushalt mit 2 Kindern mit 1 Kind und "einkommensschwach": 2,50 % (1,85 %)
  • Haushalt mit 3 Kindern mit 2 Kindern und "einkommensschwach": 1,85 % (1,20 %)
  • Haushalt mit 4 Kindern mit 3 Kindern und "einkommensschwach": 1,20 % (0,55 %)
  • Haushalt mit 5 Kindern mit 4 Kindern und "einkommensschwach": 0,55 % (0,10 %)
  • Gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte: 1,85 % (1,20 %)
  • Zwischenfinanzierung Grundstückserwerb für Erwerber- / Baugemeinschaften: 1,85 %

Abruffrist:

36 Monate; davon 12 Monate bereitstellungszinsfrei

Rückzahlung:

  • Rückzahlung mit gleichmäßigen Tilgungsraten (Ratendarlehen)
  • kostenfreie Sondertilgungen

Sicherheiten:
Grundbucheintragung für Darlehen ab EUR 50.000

Hinweise:
  • Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass die Antragstellenden die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Die Belastung aus der Gesamtfinanzierung und den sonstigen Aufwendungen muss auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Bestandteil der Gesamtfinanzierung soll auch ein Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sein.
  • Antragstellende, die bereits mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen gefördert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

  • Sie sind Käufer* oder Bauherr und möchten Wohneigentum zur Eigennutzung oder zur gemeinschaftlichen Nutzung schaffen oder erwerben,
  • im zu fördernden Haushalt lebt mindestens ein minderjähriges Kind, für das der Haushalt Kindergeld erhält (gleichgestellt sind volljährige Kinder, für die Kindergeld wegen einer Behinderung gezahlt wird),
  • das Bauvorhaben ist aus eigenen Mitteln nicht vollständig finanzierbar.

Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: EUR 60.000
  • Ehegatten und Lebenspartnerschaften: EUR 100.000
  • je Kind (zusätzlich): EUR 10.000

Eigenkapital:

  • mindestens 10 % der Gesamtkosten

Zusätzlich sind Gesamtkostengrenzen und ein Mindestmaß an Energieeffizienz einzuhalten.

Nähere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie und auf der Programmseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Die Auszahlung des Darlehens erfolgt als Einmalzahlung nach Abschluss des Bauvorhabens oder in bis zu drei Teilbeträgen auf das von Ihnen angegebene Konto.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Neubau, Ersatzneubau, Ersterwerb: Bestätigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Lage innerhalb der Förderkulisse

Hinweis: Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie auf den Seiten der zuständigen SAB (siehe –> Weitere Informationen) oder im Antragsformular.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
  • Das Bauvorhaben darf erst nach Zusage der Förderdarlehen begonnen werden.
  • Abruffrist: 36 Monate nach Darlehenszusage

Achtung! Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages, der der Ausführung zuzurechnen ist. Ihr Kaufvertrag oder Bauvertrag darf also noch nicht oder nur mit Rücktrittsrecht unterzeichnet sein. Planungsleistungen zählen nicht als Baubeginn.

Kosten

  • für die Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat nach Bewilligung
  • gegebenenfalls Kosten für die Bestellung von Grundpfandrechten und Versicherung, weitere Kosten nach vertraglicher Regelung

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 07.10.2025

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