Meisterbonus beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Meisterbonus (RL Meisterbonus), Nr. 07081
Meisterinnen und Meister der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen und Fachmeister (förderbare Abschlüsse siehe Anlage zur Richtlinie) erhalten nach bestandener Prüfung auf Antrag einen Meisterbonus von EUR 2.000.
Mit der Zuwendung honoriert der Freistaat Sachsen die Bereitschaft, sich im gewerblich-technischen, im land- und forstwirtschaftlichen oder im hauswirtschaftlichen Bereich beruflich weiterzubilden.
Konditionen
Art der Förderung
zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
Festbetrag in Höhe von EUR 2.000 pro Absolvent
(Details: siehe Förderbaustein oder Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendung.
Ansprechstelle
Die an Ihrem Wohn- beziehungsweise Beschäftigungsort für Ihre Aufstiegsfortbildung zuständige Stelle:
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Referat 91)
Zuständige Stelle
Die für die jeweilige Aufstiegsfortbildung zuständige Stelle:
- Handwerkskammern in Sachsen
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister, Fachmeister, Fachmeister grüne Berufe
- Abnahme der Meisterprüfung und Zeugnis durch die in Sachsen zuständige Stelle (Ausnahme: die Prüfung kann nicht in Sachsen abgelegt werden)
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Prüfungszeitpunkt im Freistaat Sachsen
- Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
Verfahrensablauf
Den Meisterbonus beantragen Sie über die Kammer / Stelle, die an Ihrem Wohn- beziehungsweise Beschäftigungsort in Sachsen für Ihre Aufstiegsfortbildung zuständig ist.
- Näheres zum Ablauf entnehmen Sie dem Antragsformular mit Informationen zum Meisterbonus.
- Diese liegen in der Regel dem Bescheid über die bestandene Meisterprüfung bei.
Sollten Sie die Unterlagen zum Meisterbonus nicht erhalten haben, weil etwa die zuständige Prüfungsstelle in einem anderen Bundesland liegt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle Ihres Wohn- beziehungsweise Beschäftigungsortes in Sachsen (siehe –> Zuständige Stelle)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Hauptwohnsitzes durch Personalausweis oder Reisepass sowie eine Meldebescheinigung oder
- Nachweis des Beschäftigungsortes durch Bescheinigung des Arbeitgebers, Arbeitsvertrag oder eine Lohnbescheinigung
Frist/Dauer
Antragsstellung
- laufend möglich
- die Prüfungsfeststellung liegt nicht länger als ein Jahr zurück
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 02.03.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.