EU-Schulprogramm "Obst, Gemüse und Milch", Online-Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In ausgewählten Kindertagesstätten und Schulen erhalten Kinder und Schüler bis zur Klassenstufe 4 eine kostenlose Extra-Portion an Obst, Gemüse und/oder Milch. Interessierte Einrichtungen können sich für das neue Schuljahr zur Teilnahme an dem EU-Schulprogramm online anmelden.
Worauf zielt die Förderung?
Ziel des EU-Schulprogrammes ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in sächsischen Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen den Verzehr und die Akzeptanz von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu erhöhen.
Begleitende pädagogische Maßnahmen wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage sollen gleichzeitig das Wissen über die Produkte und deren Herkunft sowie die Kompetenzen der Kinder im Umgang mit den Produkten fördern.
Welche Angebote werden gefördert?
- in Grundschulen: wahlweise Obst / Gemüse und/oder Milch
- in Kinderkrippen und Kindergärten: Milch
Hinweise:
- Aufgrund des begrenzten Budgets wird die Förderung im Auswahlverfahren vergeben.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kinderkrippen und Kindergärten (auch Tagesmütter)
- Grund- und Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 (Förderschulen für geistig behinderte Kinder: Grund- und Mittelstufe)
Produkte
- Frisches Obst und Gemüse
- Trinkmilch ohne Zusätze
Hinweise:
- Milchprodukte mit Zusatz von Zucker, Kakao, Farb- und Geschmacksstoffen sind nicht förderfähig.
- Lieferanten müssen vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zugelassen sein.
Verfahrensablauf
Melden Sie im jeweiligen Bewerbungszeitraum mit dem Online-Formular die Teilnahme Ihrer Schule oder Kindertagesstätte am EU-Schulprogramm an. Informieren Sie sich zuvor im Internet unter www.schulobst-milch.sachsen.de und auf dem Formular über die Teilnahmebedingungen.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus; das Online-Formular können Sie zur Weiterbearbeitung lokal speichern und für Ihre Unterlagen ausdrucken.
- Senden Sie das Formular wie vorgesehen auf elektronischem Weg ab.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse.
Achtung! Es können nur Online-Bewerbungen berücksichtigt werden.
Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen
Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen erfolgt in Abhängigkeit vom verfügbaren Budget durch ein computergestützes Zufallsverfahren. Alle ausgewählten Einrichtungen werden auf der Internetseite zum EU-Schulprogramm veröffentlicht. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Förderzeitraum Schuljahr
- Bekanntgabe Bewerbungszeitraum: Monat März
- Online-Bewerbung: Monat April
- Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen: Monat Mai
- regelmäßige, kostenlose Belieferung mit Obst / Gemüse bzw. Milch: Termin: ab Schuljahresbeginn bzw. 1. August (betrifft Kitas)
Die konkreten Termine für das Folgeschuljahr werden jährlich im März auf der Internetseite www.schulobst-milch.sachsen.de veröffentlicht.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/39
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/40
- Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 27.10.2025
Zuständige Dienststelle
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