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IHK-Berufe, als Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen lassen

Allgemeine Informationen

Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler* und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung oder Eltern von auszubildenden Personen werden Sie dort beraten und unterstützt.

Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu. Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie sollten das Gespräch mit dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung, Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen.

  • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
  • Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
  • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • je nach Art der Beratung

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

Frist/Dauer

je nach Vorgabe der zuständigen IHK

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 30.10.2025

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