Ausbildungszeit / Teilzeitausbildung in IHK-Berufen, Verlängerung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung können Sie die Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.
Es gibt drei wesentliche Gründe, weshalb Sie Ihre Ausbildungsdauer verlängern können:
1. Verlängerung bei Gefährdung des Ausbildungsziels
Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.
Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern, müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten oder wesentliche Mängel in der Ausbildung sein. Dabei sind die Prüfungstermine zu berücksichtigen.
2. Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung haben Sie das Recht, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung zu beantragen. Diese Verlängerung ist im Höchstfall bis zu einem Jahr möglich.
3. Ausbildung in Teilzeit
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden.
Als Grundsatz gilt:
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.
Verkürzung der Ausbildungsdauer
Neben einer Verlängerung der Ausbildung besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer während der Ausbildung zu verkürzen.
Eine Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildenden das Ausbildungsziel auch in der gekürzten Dauer erreichen können. Die Verkürzung der Ausbildungsdauer setzt das Vorliegen von Verkürzungsgründen voraus, zum Beispiel Abitur, abgebrochenes einschlägiges Studium.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Bei IHK-Berufen ist das die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
Für die Verlängerung wegen gefährdung des Ausbildungsziels:
- längere Krankheit, wegen der relevante Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst wurden
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft und / oder Elternzeit
- Der Abschluss der Ausbildung ist nicht in der regulären Ausbildungsdauer zu erwarten (z.B. durch sehr schlechtes Ergebnis in der Zwischenprüfung).
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
- nicht bestandene Abschlussprüfung
Für die Teilzeitausbildung:
- Vereinbarung einer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
für eine verkürzung der Ausbildungsdauer:
- Vorliegen eines Verkürzungsgrundes
- Gemeinsamer Antrag von Auszubildendem und Ausbildendem
Achtung! Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen IHK. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:
Bei Verlängerung wegen Gefährung des ausbildungsziels:
- Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
- Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Bei Teilzeitausbildung:
- Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
- Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
- Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
- Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsvertrag zum Ausbildungsvertrag
- Bei Teilzeit stattdessen: Ausbildungsvertrag
- Bei Verlängerung wegen Gefährdung des Ausbildungsziels: Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Frist/Dauer
- Antrag auf Verlängerung:
- vor dem Ablauf der regulären Ausbildungsdauer oder
- unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbestehensbescheides.
- Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer: möglichst bei Vertragsschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungsdauer verbleibt.
Kosten
- keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungs- oder Verkürzungsantrags
Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr beziehungsweise Betreuungsgebühr kalkuliert.
Rechtsgrundlage
- § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- § 21 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 30.10.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.