IHK-Berufe, Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die für die Ausbildung zuständigen Stellen führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.Bei IHK-Berufen ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, alternativ zum Beispiel die Handwerkskammer.
Nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages reichen Sie als ausbildender Betrieb einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein. Der Antrag muss unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Die zuständige Stelle überprüft, ob der Berufsausbildungsvertrag dem BBiG und der Ausbildungsordnung entspricht und Sie als Ausbildender geeignet sind und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten:
- Namen, Anschriften und Kontaktdaten der Vertragspartner
- Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb Ihres Betriebes (ggf. Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte)
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
- Die Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich oder elektronisch)
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
Beim Abschluss des Ausbildungsvertrages können sowohl schulische als auch berufliche Vorbildungen (Berufsfachschule, Berufsgrundbildungsjahr) der Auszubildenden angerechnet werden. Für die Anrechnung müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Auszubildenden einen Antrag bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen. Die genauen Regelungen hierzu können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Minderjährige AntragSteller
Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, müssen zum Vertragsschluss die gesetzlichen Vertretungen den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
Anzeige von Änderungen
Erfolgt im Laufe der Ausbildung eine Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses muss dies bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.. Dazu zählen
- eine Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer,
- einen Berufswechsel oder
- den Wechsel in eine Teilzeitausbildung
Auch die Löschung eines Berufsausbildungsverhältnisses muss angezeigt werden, damit das Ausbildungsverhältnis aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse entfernt werden kann.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass
- der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie der Ausbildungsordnung entspricht.
- nur Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen in das Verzeichnis eingetragen werden können. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, gegebenenfalls mit Fachrichtung.
- das Ausbildungspersonal persönlich und fachlich geeignet sein muss.
- die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet und von der zuständigen Stelle anerkannt ist.
- Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung
Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbetrieb ist für die Beantragung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses zuständig. Dies kann im Onlineverfahren oder über die Einreichung von PDF-Formularen erfolgen.
- Erfassen Sie die notwendigen Daten des Antrags auf Eintragung und fügen Sie alle benötigten Unterlagen hinzu.
- Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben.
- Gegebenenfalls werden Sie durch die zuständige Stelle kontaktiert:
- bei Rückfragen,
- Nachforderungen von Unterlagen
- oder zur Behebung von Mängeln
- Wenn alle erforderlichen Daten ordnungsgemäß vorliegen, kann der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben werden. Die Unterschrift muss im Onlineverfahren je nach IHK nur bestätigt werden. Die Zusendung des Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.
- Im Anschluss stellt die die IHK eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus.
Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich der zuständigen Stelle mithilfe eines Antrags auf Änderung oder einer Anzeige zur Löschung mitteilen. Auch das ist über ein Onlineverfahren möglich.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Eintragung
- Ausbilderdatenblatt und Qualifikationsnachweise, wenn ein neuer Ausbilder benannt wird
- Nachweise, wenn die Ausbildungszeit verkürzt oder vorherige Ausbildungszeiten angerechnet werden, zum Beispiel Schulzeugnisse,
- Sachliche und zeitliche Gliederung
- Ärztliche Bescheinigung bei minderjährigen Azubis
Antrag auf Änderung
- gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit, den Berufswechsel oder den Wechsel in Teilzeit begründen
Anzeige einer Löschung
- schriftliche Mitteilung über Datum und Grund der Auflösung des Ausbildungsverhältnisses
Frist/Dauer
- Antrag auf Eintragung:
- Antragstellung: vor Beginn der Berufsausbildung
- muss unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages beziehungsweise als Voraussetzung dafür gemeldet werden.
- Antrag auf Änderung: vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Bescheids über die nicht bestandene Prüfung
Kosten
Die Eintragung für den Ausbildungsbetrieb ist kostenpflichtig, nie für den Auszubildenden.
- Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen IHK und liegt circa zwischen EUR 160,00 und EUR 275,00
Rechtsgrundlage
- § 11 und §§ 34 bis 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 30.10.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.