Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK)
Voraussetzungen
- Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Onlineantrag:
- Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.
Schriftlicher Antrag:
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
- Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument ausgehändigt oder per Post zurückgesendet.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus Entwicklungsländern
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR.MED
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
- In Sachsen liegt diese in der Regel zwischen EUR 12,00 und EUR 19,00.
Rechtsgrundlage
- § 1 Absatz 3 Industrie- und Handelskammern-Gesetz (IHKG)
- Artikel 59, 60, 61, 62, 63 Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) sowie deren Durchführungordnungen
- Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK.
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 29.10.2025
Zuständige Dienststelle
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