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Produktsicherheit zur Beförderung von Druckbehältern

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Regelungen für Druckbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland überwacht. Dazu zählen Gasflaschen und auch Tankcontainer.

Kennzeichnungspflicht

Es muss die Bestätigung der Konformität mit der Richtlinie durch Anbringen der Pi-Kennzeichnung nachgewiesen werden.

Haben Sie Fragen oder Hinweisen zu ortsbeweglichen Druckbehältern, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle (siehe –> Zuständige Stelle).

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen | Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle.
  • Teilen Sie der zuständigen Stelle bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 08.04.2025

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Ortsauswahl

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