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Eier-Direktlieferung, Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Eiererzeuger ungekennzeichnete Eier direkt an die Nahrungsmittelindustrie liefern wollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Auf Antrag können Sie von der Kennzeichnungspflicht befreit werden.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 96

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb ist ein angemeldeter Betrieb nach Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG).
  • Der Legehennenbetrieb befindet sich in Sachsen.

Verfahrensablauf

  • Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie schriftlich mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
  • Das Ergebnis der Prüfung und die zu begleichende Rechnung werden Ihnen per Post zugestellt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Antragstellung: mindestens vier Wochen vor dem Beginn der Lieferung
  • Geltungsdauer: ein Jahr

Kosten

  • Verwaltungsgebühr (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 20.08.2025

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