Jägerprüfung, Zulassung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bevor Ihnen erstmals ein Jagdschein ausgestellt werden kann, müssen Sie die Jägerprüfung bestehen. Die theoretische und praktische Ausbildung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie im Freistaat Sachsen zur Prüfung zugelassen werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Falknerprüfung getrennt oder in Verbindung mit der Jägerprüfung abzulegen.
Jägerprüfung – Inhalte
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung, die bei Falknerei entfällt. In der Prüfung weisen Sie ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nach
Jagdkunde:
- Tierarten
- Wildbiologie, Wildökologie
- Jagdbetrieb einschließlich Jagdhundewesen
- Wildschadensverhütung
- Land- und Waldbau
- Naturschutz und Biotoppflege
Waffenkunde:
- Waffenrecht
- Waffentechnik
- Führen von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen
Verbraucherschutz:
- Wildbrethygiene
- Wildkrankheiten
- Wildverwertung
Recht:
- Jagd-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
- Tierschutzrecht
- weitere einschlägige Rechtsbereiche
Mangelhafte Leistungen bei der Schießprüfung lassen sich durch gute Ergebnisse in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichen. Bestehen Sie die Prüfung nicht, können Sie diese beziehungsweise die nicht bestandenen Prüfungsteile wiederholen.
Zuständige Stelle
Jagdbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Nachweis über den Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden eines anerkannten Ausbildungslehrgangs
- Führungszeugnis
- bei Minderjährigen gilt ein Mindestalter von 15 Jahren zum Meldeschluss: schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder der vertretungsberechtigten Person
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich zunächst bei der Jagdbehörde (siehe –> Zuständige Stelle) über die aktuellen Prüfungstermine.
Zur Jägerprüfung können Sie sich je nach Vorgaben der Jagdbehörde mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online anmelden. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag oder Formulare).
OnlineAntrag
Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Schriftlicher Antrag
Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, übermitteln Sie der zuständigen Stelle Ihre schriftliche Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie) oder aktuelle Meldebestätigung
- Führungszeugnis
- Nachweis der bestandenen Jäger- oder Falknerausbildung
Frist/Dauer
- Anmeldung zur Jägerprüfung: spätestens 6 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung
Kosten
- Zulassung: EUR 20,00
- Prüfungsgebühr beziehungsweise Gebührenrahmen: von EUR 115,00 bis 445,00; bei Wiederholung von Prüfungsteilen anteilig
Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) – Allgemeines/Jägerprüfung
- §§ 12 folgende Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Laufende Nummer 56 Tarifstellen 15 und 16
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 13.02.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.