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Strahlenschutz, Strahlenpass registrieren lassen

Allgemeine Informationen

Werden Sie aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig, benötigen Sie einen gültigen Strahlenpass. Sie können in der fremden Anlage oder Einrichtung Reinigungs-, Handwerks- oder Montagearbeiten verrichten, aber auch hochspezialisierte Tätigkeiten, zum Beispiel in Kernkraftwerken während der Revision.

Der Strahlenpass ist ein persönliches Dokument derjenigen Person, für die er ausgestellt ist. Er ist nicht übertragbar. Im Strahlenpass wird die berufliche Exposition dieser Person bilanziert.

Ein Strahlenpass wird für die Dauer von sechs Jahren registriert. Nach Ablauf der sechs Jahre kann die Gültigkeitsdauer von der zuständigen Stelle um höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn im Pass noch Platz für Eintragungen vorhanden ist. Diese Verlängerung können Sie auch hier beantragen.

Hinweis: Ausländische Strahlenpässe nach dem Muster des europäischen Strahlenpasses sind auch in Deutschland gültig. Eine zusätzliche Registrierung in Deutschland ist nicht erforderlich.

Hinweis: Bei Verlust des Passes informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Stelle.

Abweichende Zuständigkeit

Falls Sie den Strahlenpass ausschließlich im Zusammenhang mit dem anzeigepflichtigen Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler verwenden werden (§ 26 Strahlenschutzgesetz), wenden Sie sich an die Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weitere Informationen).

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 53 – Strahlenschutz: Industrie, Medizin, Forschung

Voraussetzungen

  • persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer) der Strahlenpassinhabenden – zu beziehen beim Bundesamt für Strahlenschutz (siehe –> Weitere Informationen)
  • Sitz der Arbeitgebenden beziehungsweise Wohnort der Strahlenpassinhabenden im Freistaat Sachsen

Verfahrensablauf

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag und den vollständig ausgefüllten Strahlenpass im Original auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und den Strahlenpass und wendet sich mit Fragen oder Nachforderungen an die von Ihnen angegebene Ansprechperson.
  • Sind alle Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt, registriert die Behörde den Strahlenpass.
  • Der Bescheid und der registrierte Strahlenpass werden Ihnen per Post zugestellt.
  • Sie erhalten eine Rechnung als Nachricht an das Postfach Ihres Servicekontos, bei schriftlicher Beantragung per Post.

Änderung, Verlängerung, Ersatz

Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie auf demselben Weg bei der zuständigen Stelle.

Tipp: Sie können auch mehrere Strahlenpässe für unterschiedliche Personen auf einmal registrieren lassen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen einen Strahlenpass bereitstellen und folgende Inhalte ausfüllen:

  • Abschnitt 1: vollständig inklusive der Unterschrift des Strahlenpassinhabers
  • Abschnitt 4: im ersten freien Block: Ihre Betriebsdaten inklusive Betriebsnummer, den Beginn des Arbeitsverhältnisses des Strahlenpassinhabers sowie die Kategorie und die Unterschrift des Verantwortlichen oder Beauftragten
  • Abschnitte 6.1 und 6.2: vollständig inklusive der Unterschriften des Verantwortlichen oder Beauftragten und des Strahlenpassinhabers
  • Abschnitt 6.3 im ersten grauen Block: Summe der effektiven Dosis (Übertrag von 6.1)

Falls Sie einen Folgepass beantragen, müssen Sie zusätzlich den bisherigen Strahlenpass einreichen. Dieser wird ungültig gezeichnet.

Frist/Dauer

  • Gültigkeit: 6 Jahre

Hinweis: Verlängerung um maximal 5 weitere Jahre möglich

Kosten

  • Registrierung: EUR 100,00
  • Verlängerung: EUR 90,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 22.04.2026

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