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Pflanzen-Import aus Nicht-EU-Staaten beantragen

Allgemeine Informationen

Bei der Einfuhr von vielen pflanzlichen Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union ist zur Abfertigung ein sogenanntes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) erforderlich. Importeure oder deren Ladungsbeauftragte / Sendungsverantwortliche beantragen das Dokument online im EU-Portal TRACES NT (Trade Control and Expert System).

Nach einer Dokumentenkontrolle erfolgen die Identitäts- und physische Kontrolle der Waren.

Welche Warenarten werden kontrolliert?

  • Pflanzen
  • Pflanzenteile
  • Früchte
  • Saatgut
  • Holz
  • Verpackungsholz
  • Kartoffeln zur Aussaat (Einfuhr nur mit Ausnahmegenehmigung)
  • Boden, Erde und organisches Substrat (Einfuhr nur mit Ausnahmegenehmigung)

Die Kontrollen erfolgen in Sachsen grundsätzlich an den Grenzkontrollstellen Flughafen Leipzig/Halle und Flughafen Dresden. Verpackungsholz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch am Bestimmungsort physisch kontrolliert werden. Bei einer Beanstandung der pflanzlichen Sendung wird entweder eine Zurückweisung, eine Behandlung oder eine Vernichtung der Ware angeordnet.

Mögliche Beanstandungsgründe

  • Schaderregerauftreten
  • Verdacht auf Schaderreger
  • unzureichende, falsche, unvollständige, gefälschte oder nicht vorhandene Dokumente
  • Einfuhrverbote
  • Fehlende Markierungen bei Verpackungsholz

Das Ziel der Kontrollen von pflanzlichen Importsendungen ist es, das Risiko einer Einschleppung bzw. Ansiedlung gefährlicher Schadorganismen in der EU zu minimieren. Ein positiv entschiedener Antrag (GGED) ist Voraussetzung für die Verzollung bzw. für die Freigabe der Sendung.

Wichtig! Der Import von pflanzengesundheitszeugnispflichtiger Ware erfordert eine amtliche Registrierung bei der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die geltenden Zollbestimmungen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 93 – Pflanzengesundheit

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen gewerblich tätig sein
  • Antragstellende und Importeure haben ihren Sitz in der Europäischen Union

Verfahrensablauf

Registrieren Sie Ihr Importunternehmen selbst in TRACES NT oder beauftragen Sie ein sendungsverantwortliches Unternehmen wie zum Beispiel ein Versandunternehmen mit dem Abfertigungsprozess.

  • Antragstellung durch Unternehmen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • Antragsprüfung durch zuständige Stelle (Dokumentenkontrolle)
  • Vorstellung der Ware durch Unternehmen bei der zuständigen Stelle (Ware wird aus Warenkreislauf entnommen)
  • Beschau der Ware durch die zuständige Stelle (Identitäts- und physische Kontrolle)
  • Phytosanitäre Freigabe oder Anordnung einer phytosanitären Maßnahme (Rücksendung/Behandlung/Vernichtung)
  • Rückführung der Ware in den Warenkreislauf (nicht bei Behandlung/Vernichtung)
  • Verzollung oder Zollverfahren
  • Auslagerung / zollamtliche Freigabe

Erforderliche Unterlagen

  • Registriernummer des Empfängers/Importeurs
  • Benutzerprofil / EU Login (Nutzer)
  • Unternehmerprofil in TRACES (EORI Nummer)
  • Versandunterlagen (Luftfrachtbrief, Frachtbrief, Ladeliste, Handelsrechnung)
  • Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) / Phytosanitary certification) oder Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Pflanzenschutzdienst (LoA – Letter of Authority)
  • Optional: Digitale Signatur

Frist/Dauer

  • mindestens 24 Stunden vor Eintreffen der Sendung bei der Kontrollbehörde

Hinweise:

  • Beachten Sie die Gültigkeit des Pflanzengesundheitszeugnisses.
  • Bei Kontrollen von Verpackungsholz sind an den Kontrollstellen zusätzliche telefonische Absprachen hilfreich.

Kosten

  • pro Sendung (Paket/Post): von EUR 13,00 bis EUR 326,00
  • pro Sendung (pro Luftfrachtbrief) an Grenzkontrollstellen für Verpackungsholz von EUR 13,00 bis EUR 27,00
  • pro Sendung (max. 5 Stück Container aus einem Herkunftsland) an Kontrollstellen für Verpackungsholz von EUR 13,00 bis EUR 500,00 (exklusive Fahrtkosten zur Kontrollstelle)
  • Gebühr beziehungsweise Zuschläge je nach Menge (Stückzahl, Container) und Kontrollumfang
  • Vorkasse: Nein
  • Zahlungsweise: Überweisung

Hinweis: Die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt sich nach bundeseinheitlich abgestimmten Gebührensätzen. Die durchschnittlichen Gebühren betragen:

  • für die Abfertigung von einer Paketsendung: EUR 53,00
  • für die Abfertigung von 5 Stück Containern an einer Kontrollstelle: EUR 27,00 (exklusive Fahrtkosten zur Kontrollstelle).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 18.08.2025

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