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Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern

Allgemeine Informationen

Antrag für eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und keine Eintragungen in das Sorgeregister erfolgt sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern.

Durch das Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In diesem Verzeichnis werden Eintragungen vorgenommen, wenn

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Enthält das Sorgeregister keine Eintragung, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.

Zuständige Stelle

Entweder Jugendamt beim Landratsamt oder in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Verfahrensablauf

OnlineAntrag

  • Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie die Auskunft in Amt24 online beantragen (siehe –> Onlineantrag).
  • Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich.
  • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Schriftlicher Antrag

  • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Beantragung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.

Prüfung

  • Das zuständige Jugendamt ermittelt anhand Ihrer Angaben, ob Eintragungen im Sorgeregister vorhanden sind.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, wird Ihnen das alleinige Sorgerecht bestätigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 12.02.2026

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