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Abfallentsorgernummer beantragen

Allgemeine Informationen

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. Diese Kennnummer geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens, wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Sie benötigen sie auch für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Zuständige Stelle

untere Abfallbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Anlage zur Abfallentsorgung müssen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung besitzen. Diese bemisst sich im Regelfall nach baurechtlichen oder bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorschriften und ist der hier zuständigen Stelle vorzulegen.

Verfahrensablauf

  1. Die Abfallentsorgernummer können Sie online mit Hilfe eines elektronischen Assistenten über das Online-Portal "Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)" erstellen und versenden.
  2. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Kopie des Handelsregister-Auszugs
  • Anlagengenehmigung in Form einer baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Online Portal.

Frist/Dauer

  • Antrag einer Abfallentsorgernummer: vor Aufnahme der Tätigkeit als Abfallentsorger

Kosten

  • Aufwandsabhängig: von EUR 30,00 bis EUR 85,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 25.09.2025

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