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Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums für unbemannte Freiballone (Wetterballone) beantragen

Allgemeine Informationen

Möchten Sie im Rahmen eines Unterrichts- beziehungsweise Schulprojektes einen Wetterballon auflassen, benötigen Sie eine luftrechtliche Erlaubnis, da dieser bis und über die Reiseflughöhe von 18 km in die Höhe aufsteigt.

Hinweis: Eine luftrechtliche Erlaubnis zum Auflassen eines unbemannten Freiballons kann nur für leichte Wetterballone (maximal 4 kg) erteilt werden, da die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) derzeit für mittelschwere und schwere Freiballone keine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen kann.

Die folgenden Nutzungsarten des Luftraums sind ebenfalls erlaubnispflichtig:

  • der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge gehalten werden,
  • das Steigenlassen von Drachen, mit mehr als 100 m Seillänge,
  • der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, wenn diese mehr als 300 m aufsteigen,
  • der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb (dazu zählen Flugkörper, die in der Luft nicht steuerbar sind, wie beispielsweise Modellraketen)

ebenso wie

  • der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten. Insbesondere gilt dies für Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 36

Voraussetzungen

  • Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden.
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten
  • Abschluss einer (Luftfahrt-)Haftpflichtversicherung
  • aktuelles Luftbild vom Startgelände

Verfahrensablauf

  • Die Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums beantragen sie mit dem Formular, welches Sie hier über Amt24 beziehen können (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie das Formular wie angegeben aus und senden dieses zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Alle für das Prüfverfahren erforderlichen Angaben und Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

Frist/Dauer

  • Antragsvorlage (mit vollständigen Unterlagen): mindestens 14 Tage vor dem beantragten Vorhaben

Kosten

  • Gebührenrahmen: von EUR 30,00 bis EUR 500,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 04.12.2025

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