Skip to content

Umsatzsteuerbescheinigung für Bildungseinrichtungen beantragen

Allgemeine Informationen

Bescheinigung für das Finanzamt zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) beantragen

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen folgender Einrichtungen steuerfrei:

  • private Schulen und
  • andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Die zuständige Stelle muss bescheinigen, dass diese Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulungen erbringen.

Bildungsleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind Schul-, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung.

Hinweise zur Zuständigkeit

Im Freistaat Sachsen erteilen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungseinrichtungen:

Landesdirektion Sachsen

  • für Einrichtungen, die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz liegen oder Bildungsleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft erbringen,
  • für Einrichtungen, die Bildungsleistungen im Bereich der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen oder sozialpflegerischen Berufe erbringen,
  • für Privatschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, sofern sich nicht eine andere Zuständigkeit nach Nummer 1 bsi 3 der Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung (SächsUStZuVO) ergibt

Landesamt für Schule und Bildung

  • Einrichtungen, die Bildungsleistungen im Bereich bildende Kunst, Musik, Schauspiel oder Bühnentanz erbringen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • land- und hauswirtschaftliche Einrichtungen, die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft liegen oder Bildungsleistungen im Bereich der Land- und Hauswirtschaft erbringen

Staatsbetrieb Sachsenforst

  • forstliche Einrichtungen, die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft liegen oder Bildungsleistungen im forstlichen Bereich erbringen

Sächsische Staatsministerien

  • für Hochschulen,
  • Einrichtungen, die Bildungsleistungen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz erbringen,
  • Einrichtungen, die Bildungsleistungen im steuerberatenden Bereich erbringen

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 31

Voraussetzungen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbescheinigung für Bildungseinrichtungen mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle einreichen. Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.

Onlinedienst

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.

Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) hoch.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Sollten Sie den Onlinedienst nicht nutzen wollen, steht Ihnen alternativ ein PDF-Formular zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Umsatzsteuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Hinweis: Die jeweiligen konkreten Ansprechpersonen der zuständigen Stelle können Sie auch dem Merkblatt (siehe –> Formulare und weitere Angebote) entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Diese entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

Frist/Dauer

keine

Kosten

Gebührenrahmen: EUR 10,00 bis EUR 615,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 27.01.2026

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):