Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR, Einmalzahlung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Waren Sie in der DDR von Zersetzungsmaßnahmen betroffen? Dann sieht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 1.500 vor.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 28
Voraussetzungen
- Sie waren in der ehemaligen DDR von einer Zersetzungsmaßnahme betroffen (Maßnahmen, mit denen auf die Einstellung des Betroffenen systematisch und zielgerichtet eingewirkt wurde, damit dieser nach Sicht der SED-Diktatur unerwünschte Positionen oder Betätigungen aufgibt. Eine Beteiligung des MfS ist nicht zwingend erforderlich.).
- Die Gewährung dieser Leistung ist nur möglich, soweit nicht bereits Ausgleichleistungen wegen des gleichen Verfolgungssachverhaltes gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie Ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung formlos oder über die hier in Amt24 bereitgestellten Formulare (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
- Im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens werden, falls vorhanden und für das Verfahren notwendig, Auskünfte bei Archiven (zum Beispiel Stasi-Unterlagen-Archiv) eingeholt.
- Nach Prüfung der Unterlagen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 1.500 gewährt werden.
Erforderliche Unterlagen
- eventuell vorhandene Unterlagen vom Stasi-Unterlagen-Archiv oder aus Ihrer Personalakte
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 1a Absatz 2 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) – Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 17.10.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.