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Verwendung von Bioziden anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerblich bestimmte als besonders gefährlich eingestufte Biozidprodukte verwenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Zeigen Sie die Verwendung von Biozidprodukten an,

  • wenn Sie erstmalig Biozidprodukte verwenden oder nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr erneut verwenden.
  • wenn Sie Biozidprodukte in Ihrem Betrieb verwenden, die
    • als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
    • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
    • spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE eingestuft sind.
  • wenn für diese im Rahmen der Zulassung die Verwendungskategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 52

Voraussetzungen

  • Sachkunde für das jeweilige Biozidprodukt
  • Anforderungen an die Sachkunde ist abhängig von Produktart, Anwendung und Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt

Verfahrensablauf

  • reichen Sie die Anzeige schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein
  • die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige
  • bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen nach
  • wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen aufnehmen

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos erfolgen undum die folgenden Unterlagen zu ergänzen:

  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend anderer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
  • wenn die Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind: Kopien der Teilnahmebescheinigungen der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltungen aller sachkundigen Personen

Frist/Dauer

Die Anzeige ist sechs Wochen vor der geplanten Verwendung einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 15 c Abs. 2 Gefahrstoffverordnung
  • Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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