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Besondere Regionale Initiativen (FRL RegIn), Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Projekte planen, deren Durchführung

  • einen positiven landesweiten Effekt für die Entwicklung der Regionen zur Folge haben könnte und damit
  • eine besondere Bedeutung für die Fachziele des Staatministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung entfalten und
  • die nicht über bestehende Fachförderprogramme gefördert werden können

können Sie eine Förderung beantragen.

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Vorhaben, die der zukunftsorientierten Entwicklung der Regionen, Städte und Dörfer, der Baukultur und des Innovativen Bauens im Freistaat Sachsen dienen. Es werden insbesondere Projekte gesucht, die innovative Ansätze mit überregionaler Bedeutung entwickeln oder umsetzen.

Höhe der Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt im Regelfall bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die beantragte Förderung muss mindestens EUR 4.000 und darf höchstens EUR 200.000 betragen.

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Die Förderung dient der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen. Sonstige Förderprogramme oder Finanzierungen des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Kumulierung von mehreren Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist nur für solche Projekte möglich, die einen erheblichen Einfluss auf die Unterstützung und Mitwirkung bei der Entwicklung der Regionen in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, baukulturelles Erbe und innovatives Bauen ausüben können. Eine themengewichtete Spezifizierung kann sich dazu aus einzelnen Förderaufrufen ergeben (Aufrufverfahren).
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt zumindest eine überregionale Wirkung entfaltet und / oder übertragbare / nachnutzbare Projektergebnisse liefert. Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung können nicht gefördert werden. Dabei sind die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und das Einverständnis mit der Nutzung und Veröffentlichung dieser Erkenntnisse durch den Freistaat Sachsen zu erklären. Davon unbenommen bleibt das Recht der Antragstellenden zur Verwendung und Veröffentlichung der Ergebnisse.
  • Projekte, deren Folgekosten finanziell nicht gesichert sind, können nicht gefördert werden. Eine Anschlussförderung zu bereits in Vorjahren über die FRL RegIn/2021 beziehungsweise FRL RegIn/2023 geförderten Projekten sowie eine wiederholte Förderung von inhaltlich gleichartigen Projekten sind ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist auf Projekte mit besonderem Fachinteresse des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung oder zur Umsetzung von Beschlüssen der Staatsregierung beschränkt (zum Beispiel Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit, Innovationsgrad).

Verfahrensablauf

Förderanträge können nach Veröffentlichung eines entsprechenden Förderaufrufs bis zum darin genannten Stichtag eingereicht werden. Der Förderaufruf wird auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung beziehungsweise der Sächsischen Aufbaubank (SAB) (siehe –> Weitere Informationen) öffentlich bekannt gemacht.

Onlineantrag außerhalb von Amt24:

Den Antrag stellen Sie online über das Förderportal Sachsen (siehe –> Weitere Informationen).

  • Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im Förderportal, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst registrieren.
  • Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung an.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (siehe Anlagen zum Antrag).
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages für Ihre Unterlagen. Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung prüft das Vorliegen der besonderen Bedeutung, des erheblichen Interesses des Freistaates Sachsen sowie die Nachrangigkeit. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der SAB, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.

Für die Auszahlung gelten für Kommunen und nicht-kommunale Träger unterschiedliche Auszahlungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Informationen zu einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie der Internetseite der SAB (siehe –> Weitere Informationen).

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Förderanträge können nach Aufruf des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung bis zu dem dort genannten Stichtag gestellt werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 26.09.2025

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