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Regionale Planungsförderung (FRL RegioPlan), Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Kommune oder Zweckverband im Freistaat Sachsen Planungsleistungen für größere gewerblichen Ansiedlungen beabsichtigen, können Sie eine Förderung beantragen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt vorausschauende kommunale Planungsprozesse, um Entwicklungspotenziale für Zukunftstechnologien zu erschließen und gewerbliche Ansiedlungen zu erleichtern. Gefördert wird die Erstellung von Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen größer 50 ha (Schwerpunkt A), 10 bis 50 ha (Schwerpunkt B) sowie die Erstellung von Flächennutzungsplänen mit Flächen für gewerbliche Ansiedlungen von mindestens 10 ha (Schwerpunkt C).

Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen und investive Förderungen zeitgerecht zu ermöglichen.

Zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder Bebauungsplan und Flächennutzungsplan gemäß HOAI und
  • bei begründetem Bedarf zusätzliche Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder Landschaftsplan und Grünordnungsplan gemäß HOAI.

Dabei ist bei der Planung die künftige Versorgung mit erneuerbaren Energien zu berücksichtigen, die Ausgaben für baugebietsbezogene Energie- und Wärmekonzepte sind förderfähig.

Höhe der Förderung:

  • Der Fördersatz beträgt - abhängig vom Förderschwerpunkt und dem Jahr des vollständigen Antragseingangs - bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben kann der Fördersatz wegen zusätzlicher Ausgaben für Vorbereitung, Koordination, interkommunale Abstimmung und Steuerung um bis zu 5 % erhöht werden.

Die Förderung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Eine Rückzahlung der Zuwendung erfolgt ganz oder teilweise, wenn innerhalb einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren Einnahmen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben erzielt werden, zum Beispiel durch die Vermarktung von Grundstücken.

Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Landkreise (mit Zustimmung der Gemeinde)
  • bei gemeindeübergreifenden Vorhaben Planungszweckverbände (mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden)

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Das geplante Plangebiet befindet sich im Freistaat Sachsen und
  • es liegt ein positives Votum des zuständigen Fachgremiums vor.

Eine Kombination mit weiteren öffentlichen Zuschüssen zur Finanzierung der geplanten Maßnahme ist nicht zulässig (keine Förderergänzungsfinanzierung).

Bei einer Flächenausweisung im Außenbereich ist mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Potenziale im Innenbereich ausgeschöpft wurden und die Einbeziehung bereits devastierter Flächen hinreichend geprüft wurde.

Verfahrensablauf

Förderanträge können nach Veröffentlichung eines entsprechenden Förderaufrufs bis zum darin genannten Stichtag eingereicht werden. Der Förderaufruf wird auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung beziehungsweise der Sächsischen Aufbaubank (SAB) (siehe –> Weitere Informationen) öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Aufruf werden auch die Kriterien für ein Ranking bekanntgegeben.

Onlineantrag außerhalb von Amt24:

  • Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) möglich (siehe –> Weitere Informationen)
  • Als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller nutzen Sie bitte den vorhandenen Zugang Ihrer Gemeinde zum Förderportal. Alternativ lassen Sie sich von der zuständigen Person Ihrer Verwaltung (dem sogenannten „initialen Nutzer“) Zugangsrechte einrichten.
  • Vor der Antragstellung wird empfohlen, frühzeitig eine Abstimmung mit dem zuständigen Regionalen Planungsverband vorzunehmen.
  • Sofern Sie als Planungszweckverband das Förderportal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich und füllen dann Ihren Antrag online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (siehe Anlagen zum Antrag).
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Sobald Ihr elektronischer Antrag vollständig ausgefüllt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zusammenfassung Ihres Antrages für Ihre Unterlagen.
  • Über die Förderwürdigkeit der Vorhaben (Anträge) sowie Ausnahmen entscheidet ein Fachgremium. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid der SAB, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Auszahlungen können direkt über das Förderportal beantragt werden.

Hinweis: Ein schriftlicher Antrag ist nicht vorgesehen. Das Verfahren erfolgt vollständig elektronisch über die SAB.

Erforderliche Unterlagen

  • Informationen zu einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie der Internetseite der SAB.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Förderanträge können nach Aufruf des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung bis zu dem genannten Stichtag gestellt werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 26.09.2025

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