Skip to content

Stundung oder Ratenzahlung bei der Landesdirektion Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

Sehen Sie sich einer offenen Forderung der Landesdirektion Sachsen, wie zum Beispiel einer Gebühr oder einem Bußgeld, gegenüber und können diese nicht auf einmal oder nicht gleich bezahlen? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung / ratenfreie Stundung zu stellen.

Damit Ihr Antrag auf Zahlungserleichterung umfassend geprüft werden kann, nutzen Sie das vorgegebene Formular, in welchem Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angeben können.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 14

Voraussetzungen

  • Schuldner/in ist eine natürliche Person
  • offene Forderung bei der Landesdirektion Sachsen, zum Beispiel eine Gebühr aus Widerspruchsbescheid oder Bußgeld

Verfahrensablauf

Beantragen Sie eine Ratenzahlung oder ratenfreie Stundung formlos oder über das hier in Amt24 bereitgestellte Formular (siehe–> Formulare und weitere Angebote).

  1. Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.
  2. Fügen Sie entsprechende Nachweise in Kopie bei.
  3. Unterschreiben Sie am Ende des Fragebogens handschriftlich und übersenden Sie diesen mit den beigefügten Nachweisen per Post oder elektronisch an die zuständige Stelle.
  4. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und informiert Sie schriftlich über die Entscheidung zu Ihrem gestellten Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
  • Einkommensnachweis in Kopie, zum Beispiel Lohnschein, Bürgergeld-Bescheid, Rentenbescheid
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise/ Unterlagen in Kopie, zum Beispiel Mietvertrag, Bausparvertrag, Versicherungspolicen,

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 06.01.2025

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):