Stundung oder Ratenzahlung bei der Landesdirektion Sachsen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sehen Sie sich einer offenen Forderung der Landesdirektion Sachsen, wie zum Beispiel einer Gebühr oder einem Bußgeld, gegenüber und können diese nicht auf einmal oder nicht gleich bezahlen? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung / ratenfreie Stundung zu stellen.
Damit Ihr Antrag auf Zahlungserleichterung umfassend geprüft werden kann, nutzen Sie das vorgegebene Formular, in welchem Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angeben können.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 14
Voraussetzungen
- Schuldner/in ist eine natürliche Person
- offene Forderung bei der Landesdirektion Sachsen, zum Beispiel eine Gebühr aus Widerspruchsbescheid oder Bußgeld
Verfahrensablauf
Beantragen Sie eine Ratenzahlung oder ratenfreie Stundung formlos oder über das hier in Amt24 bereitgestellte Formular (siehe–> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus.
- Fügen Sie entsprechende Nachweise in Kopie bei.
- Unterschreiben Sie am Ende des Fragebogens handschriftlich und übersenden Sie diesen mit den beigefügten Nachweisen per Post oder elektronisch an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft den Antrag und informiert Sie schriftlich über die Entscheidung zu Ihrem gestellten Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
- Einkommensnachweis in Kopie, zum Beispiel Lohnschein, Bürgergeld-Bescheid, Rentenbescheid
- Gegebenenfalls weitere Nachweise/ Unterlagen in Kopie, zum Beispiel Mietvertrag, Bausparvertrag, Versicherungspolicen,
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 06.01.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.