Entwicklungssatzung, sich bei der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs beteiligen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Für die Umsetzung großer und bedeutender Stadtentwicklungsvorhaben ist die sogenannte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch vorgesehen. An den vorbereitenden Untersuchungen im Vorfeld der Beschlussfassung über eine Entwicklungssatzung können Sie sich als privater Betroffener (z.um Beispiel Mieter, Eigentümer, Pächter) oder als Träger öffentlicher Belange beteiligen, wenn Sie die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in irgendeiner Form betrifft.
Zuständige Stelle
Ortszuständige Gemeinde in Sachsen, für deren Gebiet die Entwicklungssatzung vorbereitet wird, sofern keine Übertragung auf einen Planungsverband erfolgt ist.
Voraussetzungen
Sie sind von dem Stadtentwicklungsvorhaben in irgendeiner Weise, zum Beispiel als Eigentümer, Mieter oder öffentliche Einrichtung im Rahmen Ihrer Aufgaben betroffen.
Verfahrensablauf
- Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Entwicklung eines städtebaulichen Bereichs wird öffentlich bekannt gegeben.
- In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Beteiligungswege Sie für die Beteiligung nutzen können. Regelmäßig wird die Gemeinde hierfür das Zentrale Landesportal für Raumordnung und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen nutzen.
- Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach dem von der Gemeinde angegebenen Fristende geprüft und abgewogen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Die Frist wird von der Gemeinde bzw. dem Planungsverband vorgegeben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 165, 166 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 137 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 139 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 27.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.