Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Stadtumbau) beteiligen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Festlegung eines Gebiets, in dem Stadtumbaumaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden sollen, können durch Beschluss der Gemeinde als Stadtumbaugebiet festgelegt werden. Grundlage für den Beschluss ist ein aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich darzustellen sind. In Vorbereitung der Festlegung des Gebiets, soll eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Betroffenen erfolgen.
Zuständige Stelle
Ortszuständige Gemeinde in Sachsen, auf deren Gebiet Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Voraussetzungen
Sie sind als natürliche oder juristische Person von den geplanten Maßnahmen, zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter bzw. als Träger öffentlicher Belange, in irgendeiner Form betroffen.
Verfahrensablauf
Nach Ablauf des Beteiligungszeitraums werden die Stellungnahmen geprüft und ausgewertet mit dem Ziel der Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Danach erfolgt die Beschlussfassung über das Stadtumbaugebiet.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Abgabe Ihrer Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraums
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 171 a-b Baugesetzbuch (BauGB)
- § 137 BauGB
- § 139 BauGB
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 25.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.