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Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Stadtumbau) beteiligen

Allgemeine Informationen

Die Festlegung eines Gebiets, in dem Stadtumbaumaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden sollen, können durch Beschluss der Gemeinde als Stadtumbaugebiet festgelegt werden. Grundlage für den Beschluss ist ein aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich darzustellen sind. In Vorbereitung der Festlegung des Gebiets, soll eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Betroffenen erfolgen.

Zuständige Stelle

Ortszuständige Gemeinde in Sachsen, auf deren Gebiet Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Voraussetzungen

Sie sind als natürliche oder juristische Person von den geplanten Maßnahmen, zum Beispiel als Eigentümer oder Mieter bzw. als Träger öffentlicher Belange, in irgendeiner Form betroffen.

Verfahrensablauf

Nach Ablauf des Beteiligungszeitraums werden die Stellungnahmen geprüft und ausgewertet mit dem Ziel der Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Danach erfolgt die Beschlussfassung über das Stadtumbaugebiet.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Abgabe Ihrer Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraums

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 25.03.2025

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