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Cannabis in Anbauvereinigungen, Transport zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten derselben Anbauvereinigung transportieren möchten, sind Sie verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Der Transport muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Diese Anzeige muss das Datum des Transports, die Start- und Zieladresse sowie die Menge in Gramm und die Sorten des transportierten Cannabis enthalten.

Zudem sind bestimmte Transportvorschriften zu beachten.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

Als Mitglied einer Anbauvereinigung können Sie mehr als 25 Gramm Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Teilen Ihrer Vereinigung transportieren.

Der Transport ist erlaubt, wenn entweder die betroffenen Grundstücksteile direkt miteinander verbunden oder folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Menge des transportierten Cannabis überschreitet nicht ein Zwölftel der jährlich erlaubten Eigenanbaumenge gemäß dem Konsumcannabisgesetz.
  • Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das vor unbefugtem Zugriff, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, geschützt ist.
  • Sie müssen das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle melden.
  • Der Transport wird von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.

Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen bei sich haben:

  • Ihren Mitgliedsausweis,
  • eine Kopie der Erlaubnis Ihrer Vereinigung (digital oder in Papierform),
  • eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterschriebene Transportbescheinigung.

Verfahrensablauf

Onlinedienst

Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto (BundID für natürliche Personen beziehungsweise MUK - Mein Unternehmenskonto - für juristischen Personen wie Unternehmen und Behörden).

  • Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Erstellung der Onlineanzeige ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.

Die Bestätigung Ihrer Onlineanzeige finden Sie im Posteingang Ihres Kontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

spätestens einen Werktag vor dem beabsichtigten Transport

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Landesdirektion Sachsen. 14.11.2025

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Ortsauswahl

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