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Prüfingenieur für Standsicherheit, Verlegung des Geschäftssitzes beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit Ihren Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland verlegen wollen, müssen Sie die Änderung

bei der Anerkennungsbehörde anzeigen.

Liegt der Geschäftssitz in einem anderen Land, übersendet die Anerkennungsbehörde die vorhandenen Akten der Anerkennungsbehörde des anderen Landes, in dem der neue Geschäftssitz gegründet werden soll. Mit der Eintragung in die Liste des anderen Landes erlischt die Eintragung in die Liste nach § 19 Absatz 3 DVOSächsBO. Die Anerkennungsurkunde des Freistaates Sachsen ist mit der Eintragung in die Liste des anderen Landes an die Anerkennungsbehörde zurückzugeben.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Voraussetzungen

  • Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheitim Freistaat Sachsen

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben an, dass Sie Ihren Geschäftssitz verlegen möchten.

  • Die Behörde erteilt Ihnen eine Bestätigung, wenn keine Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung als Prüfingenieur bestehen.
  • Sofern der neue Geschäftssitz im Freistaat Sachsen liegt, erfolgt eine Veröffentlichung in der Liste über die anerkannten Prüfingenieure.
  • Verlegt ein Prüfingenieur für Standsicherheit seinen Geschäftssitz in den Freistaat Sachsen, findet für die Eintragung in die Liste nkein neues Anerkennungsverfahren statt.

Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind folgende Angaben beizufügen:

  • Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des neuen Geschäftssitzes
  • Anerkennungsbescheid als Prüfingenieur im Falle der Verlegung des Geschäftssitzes in den Freistaat Sachsen

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Gebühren: aufwandsabhängig
  • pro angefangener Arbeitsstunde EUR 67,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 09.07.2025

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Ortsauswahl

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