Prüfingenieur für Standsicherheit, Verlegung des Geschäftssitzes beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit Ihren Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland verlegen wollen, müssen Sie die Änderung
bei der Anerkennungsbehörde anzeigen.
Liegt der Geschäftssitz in einem anderen Land, übersendet die Anerkennungsbehörde die vorhandenen Akten der Anerkennungsbehörde des anderen Landes, in dem der neue Geschäftssitz gegründet werden soll. Mit der Eintragung in die Liste des anderen Landes erlischt die Eintragung in die Liste nach § 19 Absatz 3 DVOSächsBO. Die Anerkennungsurkunde des Freistaates Sachsen ist mit der Eintragung in die Liste des anderen Landes an die Anerkennungsbehörde zurückzugeben.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Voraussetzungen
- Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheitim Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Zeigen Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben an, dass Sie Ihren Geschäftssitz verlegen möchten.
- Die Behörde erteilt Ihnen eine Bestätigung, wenn keine Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung als Prüfingenieur bestehen.
- Sofern der neue Geschäftssitz im Freistaat Sachsen liegt, erfolgt eine Veröffentlichung in der Liste über die anerkannten Prüfingenieure.
- Verlegt ein Prüfingenieur für Standsicherheit seinen Geschäftssitz in den Freistaat Sachsen, findet für die Eintragung in die Liste nkein neues Anerkennungsverfahren statt.
Erforderliche Unterlagen
Der Anzeige sind folgende Angaben beizufügen:
- Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des neuen Geschäftssitzes
- Anerkennungsbescheid als Prüfingenieur im Falle der Verlegung des Geschäftssitzes in den Freistaat Sachsen
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Gebühren: aufwandsabhängig
- pro angefangener Arbeitsstunde EUR 67,00
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO)
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 09.07.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.