Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fremdpersonal in der Sächsischen Staatskanzlei durchführen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als externer Dienstleister in der Sächsischen Staatskanzlei arbeiten wollen, müssen Sie im Vorfeld eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen lassen. Für die Durchführung dieser Zuverlässigkeitsprüfung muss der Sächsischen Staatskanzlei Ihr Einverständnis vorliegen.
Die Sächsische Staatskanzlei übermittelt zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung die Angaben zu Ihrer Person an die Polizeidirektion Dresden. Zur Bewertung der Zuverlässigkeit führt die Polizeidirektion mit den in der Zuverlässigkeitserklärung abgefragten Personenstammdaten einen Datenabgleich mit den dafür einschlägigen Datenbeständen der Polizeibehörden des Bundes und der Länder durch.
Zuständige Stelle
Sächsische Staatskanzlei, Referat 12 - Innerer Dienst
Voraussetzungen
Zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung ist die Erklärung ihrer Zustimmung erforderlich. Diese Erklärung kann elektronsich (online) oder schriftlich abgegeben werden.
Für die elektronische Übermittlung benötigen Sie:
- Amt24-Servicekonto
- Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion sowie sechsstelliger PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für die Identifizierung
Details und die technischen Voraussetzungen zur Identifizierung mittels der Online-Ausweisfunktion finden Sie im Ausweisapp Infoportal (siehe –> Weitere Informationen)
Für die schriftliche Übermittlung benötigen Sie:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular „Zustimmungserklärung (Formular A)“ im Original (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Hinweis: Eine Übersendung der Erklärung per Scan im Falle der schriftlichen Übermittlung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nicht ausreichend. Von einer Übersendung von Ausweiskopien ist bitte abzusehen, diese werden nicht benötigt.
Verfahrensablauf
Stellen Sie ihren Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung online hier über Amt24 (siehe –> Onlineantrag) oder schriftlich bei der zuständigen Stelle. Mit Abgabe der Zustimmungserklärung bestätigen Sie den Empfang der datenschutzrechtlichen Informationen (siehe –> Formulare und Weitere Angebote).
Onlinenantrag
Wenn Sie die Zustimmung zur Zuverlässigkeitsprüfung online erklären wollen:
- Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.
- Folgen Sie dem Link zum Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Erstellung der Onlineanzeige ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Schriftlicher Antrag
Wenn Sie die Zuverlässigkeitsprüfung schrifltich beantragen wollen:
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung über das hier in Amt24 bereitgestellte Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) .
- Reichen Sie die Zustimmung bei der zuständigen Stelle ein. Dies muss im Original per Post erfolgen.
Überprüfung
- Die Sächsische Staatskanzlei übermittelt zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung die Angaben zu Ihrer Person an die Polizeidirektion Dresden.
- Zur Bewertung der Zuverlässigkeit führt die Polizeidirektion mit den oben genannten Personenstammdaten einen Datenabgleich mit den dafür einschlägigen Datenbeständen der Polizeibehörden des Bundes und der Länder durch.
- Bei Bedenken gegen einen Einsatz in der Sächsischen Staatskanzlei werden Sie vor der Mitteilung an die Sächsische Staatskanzlei von der Polizei über die tragenden Gründe für die Zuverlässigkeitsbedenken informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Information zum Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung gegenüber der Polizeidirektion Dresden schriftlich Stellung zu nehmen. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem Stellungnahmeformular.
- Nach Ablauf der Frist führt die Polizei eine Abschlussbewertung durch.
- Nach der Abschlussbewertung erhält die Sächsische Staatskanzlei von der Polizei lediglich das Ergebnis der Überprüfung. Inhaltliche Angaben zu konkreten Inhalten aus den polizeilichen Dateien werden nicht übermittelt.
- Sind Sie als Arbeitnehmer bei einem Dritten beschäftigt, wird Ihr Arbeitgeber über mögliche Bedenken von der Sächsischen Staatskanzlei benachrichtigt. Inhaltliche Angaben zu konkreten Inhalten aus den polizeilichen Dateien werden nicht übermittelt.
Weiterführende Angaben entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt über die Zuverlässigkeitsprüfung“ und den datenschutzrechtlichen Informationen (siehe –> Formulare und Weitere Angebote).
Erforderliche Unterlagen
bei Onlineantrag:
- Servicekonto-ID
bei schriftlichem Antrag:
- Zustimmungserklärung (Formular A)
- Kenntnisnahme der datenschutzrechtlichen Informationen
Während der Überprüfung werden folgenden Daten erhoben:
- Name und Vorname,
- Geburtsort und Geburtsdatum,
- Angaben zur Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift,
- Personalausweis- oder Reisepassnummer
zur Vereinfachung des Verfahrens als freiwillige Angabe: Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Hinweis: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kann nur durchgeführt werden, wenn Sie die Zustimmung dazu erteilen und die abgefragten Personenstammdaten vollständig und wahrheitsgetreu angeben.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG)
- Artikel 9 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 12.06.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.